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Zitat von
FirebirdUSA
Hi Spooky-kate, ja diese Einnahmen musst du versteuern. Anlage S (selbstständige Tätigkeit) Zeile 4 oder 10 würde ich verwenden. Dort einfach die Gesamtsumme der Einnahmen eintragen (z.B. auch Gutachten) zusätzlich fügst du ein Blatt bei auf dem du angibst wann du welche Summe bekommen hast und warum. Bekommt ihr keine Abrechnung (Zettel mit wieviel Geld sie dir überweisen und warum) über das Geld? Im Zweifel einfach mal so abgeben, wenn sie die Überweisungen sehen wollen kannst du die auch nachreichen.
Danke für Deine fixe Antwort, so werd ich's machen. Nein, eine Abrechnung kriegen wir nicht. Wir geben nur unsere Kontodaten beim Untersuchungsbogen der Polizei an und bekommen das Geld direkt aufs Privatkonto überwiesen.
Zitat von
arwen_
Muss man die Überweisungen von Reha-Kliniken für den Reha-Antrag (25,20) auch noch extra angeben?
Danke schonmal.
Prinzipiell glaube ich schon. Es sind schließlich (noch nicht versteuerte) Einnahmen. Ich geb jetzt einfach alles an. Lieber ein paar Angaben zuviel als irgendwas unterschlagen...