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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #106
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Hi Spooky-kate, ja diese Einnahmen musst du versteuern. Anlage S (selbstständige Tätigkeit) Zeile 4 oder 10 würde ich verwenden. Dort einfach die Gesamtsumme der Einnahmen eintragen (z.B. auch Gutachten) zusätzlich fügst du ein Blatt bei auf dem du angibst wann du welche Summe bekommen hast und warum. Bekommt ihr keine Abrechnung (Zettel mit wieviel Geld sie dir überweisen und warum) über das Geld? Im Zweifel einfach mal so abgeben, wenn sie die Überweisungen sehen wollen kannst du die auch nachreichen.



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  2. #107
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    04.04.2003
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    30.693
    Lohnsteuerhilfevereine sind klasse haben heute den Bescheid für 2009 bekommen: Auf den Cent genauso wie die Leute dort berechnet haben. Und ohne sie, hätten wir so einiges nicht gewusst und sicherlich deutlich weniger bekommen. Da lohnen sich die 80€ doch sehr, zumal man sie bei der nächsten Erklärung wieder angeben kann



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  3. #108
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.12.2005
    Beiträge
    70
    Muss man die Überweisungen von Reha-Kliniken für den Reha-Antrag (25,20) auch noch extra angeben?

    Danke schonmal.



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  4. #109
    Osterhase
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Lohnsteuerhilfevereine sind klasse haben heute den Bescheid für 2009 bekommen: Auf den Cent genauso wie die Leute dort berechnet haben. Und ohne sie, hätten wir so einiges nicht gewusst und sicherlich deutlich weniger bekommen. Da lohnen sich die 80€ doch sehr, zumal man sie bei der nächsten Erklärung wieder angeben kann

    Das kann ich nur so bestätigen!

    Habs für 2009 auch über den Lohnsteuerhilfeverein gemacht ---und viel mehr Geld zurückbekommen als ich erwartet hatte --zumal ich 2009 nur 5 Monate gearbeitet hatte, da Hex im Frühjahr.

    Kann das nur jedem empfehlen! Man spart sich viel Arbeit u es lohnt sich wirklich den Mitgliedsbeitrag zu investieren --holt man locker wieder raus.



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  5. #110
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Hi Spooky-kate, ja diese Einnahmen musst du versteuern. Anlage S (selbstständige Tätigkeit) Zeile 4 oder 10 würde ich verwenden. Dort einfach die Gesamtsumme der Einnahmen eintragen (z.B. auch Gutachten) zusätzlich fügst du ein Blatt bei auf dem du angibst wann du welche Summe bekommen hast und warum. Bekommt ihr keine Abrechnung (Zettel mit wieviel Geld sie dir überweisen und warum) über das Geld? Im Zweifel einfach mal so abgeben, wenn sie die Überweisungen sehen wollen kannst du die auch nachreichen.
    Danke für Deine fixe Antwort, so werd ich's machen. Nein, eine Abrechnung kriegen wir nicht. Wir geben nur unsere Kontodaten beim Untersuchungsbogen der Polizei an und bekommen das Geld direkt aufs Privatkonto überwiesen.

    Zitat Zitat von arwen_ Beitrag anzeigen
    Muss man die Überweisungen von Reha-Kliniken für den Reha-Antrag (25,20) auch noch extra angeben?

    Danke schonmal.
    Prinzipiell glaube ich schon. Es sind schließlich (noch nicht versteuerte) Einnahmen. Ich geb jetzt einfach alles an. Lieber ein paar Angaben zuviel als irgendwas unterschlagen...



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