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Zitat von
Sebastian1
Achja, gern gemachter Fehler bei Einkommensteuererklärungen von Ärzten, die dann schnell mal ein paar tausen Euro ausmachen, ist zu vergessen, dass du ins Versorgungswerk und nicht in die ges. RV einzahlst. Musst du natürlich entsprechend angeben, und zwar nicht bei den Versicherungen (auch wenn es Rentenversicherung heisst), sondern bei den SOzialabgaben. Die VErsicherungskosten sind nämlich gedeckelt, und da bist du allein schon mit Krankenversicherungsbeiträgen locker am oder über dem absetzbaren Limit.
Stimmt, sollte aber eigentlich automatisch gehen da die entsprechenden Beiträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind (es sei denn man zahlt natürlich zusätzlich ein).