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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #136
    Gold Mitglied
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    08.08.2010
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    Das würde ich auch tun, und dann zeitnah Einspruch einlegen (vier Wochen Frist).



  2. #137
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    Kannst du dem Bescheid entnehmen, dass etwas nicht angerechnet wurde? Ich mache meine Abrechnung mit einem kostenpflichtigen Programm und kann da nachher sogar die Angaben von dem Steuerbescheid eingeben und bekomme dann automatisch gesagt wo gekürzt wurde...



  3. #138
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Noch ein Tipp für die Steuer: Lohnsteuerhilfevereine. Bei dem, wo ich seit ein paar Jahren hintingele, zahle ich pro Jahr 80 Euro, kann dafür ohne Termin da vorbeikommen, brauche dann ungefähr eine Stunde, dann ist die Steuererklärung fertig. Dabei habe ich an einigen Stellen durch das Know-How auch im Vergleich zu vorher eingesetzten Steuersparprogrammen deutlich gespart.

    Achja, gern gemachter Fehler bei Einkommensteuererklärungen von Ärzten, die dann schnell mal ein paar tausen Euro ausmachen, ist zu vergessen, dass du ins Versorgungswerk und nicht in die ges. RV einzahlst. Musst du natürlich entsprechend angeben, und zwar nicht bei den Versicherungen (auch wenn es Rentenversicherung heisst), sondern bei den SOzialabgaben. Die VErsicherungskosten sind nämlich gedeckelt, und da bist du allein schon mit Krankenversicherungsbeiträgen locker am oder über dem absetzbaren Limit.



  4. #139
    Diamanten Mitglied
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    1.329
    Mit 80 Euro biste richtig günstig. Hier bei uns würde der Jahresbeitrag so um die 130 Euro kosten, abhängig vom Einkommen.



  5. #140
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Achja, gern gemachter Fehler bei Einkommensteuererklärungen von Ärzten, die dann schnell mal ein paar tausen Euro ausmachen, ist zu vergessen, dass du ins Versorgungswerk und nicht in die ges. RV einzahlst. Musst du natürlich entsprechend angeben, und zwar nicht bei den Versicherungen (auch wenn es Rentenversicherung heisst), sondern bei den SOzialabgaben. Die VErsicherungskosten sind nämlich gedeckelt, und da bist du allein schon mit Krankenversicherungsbeiträgen locker am oder über dem absetzbaren Limit.
    Stimmt, sollte aber eigentlich automatisch gehen da die entsprechenden Beiträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind (es sei denn man zahlt natürlich zusätzlich ein).



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