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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #141
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Stimmt, sollte aber eigentlich automatisch gehen da die entsprechenden Beiträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind (es sei denn man zahlt natürlich zusätzlich ein).
    Auich wenn man es meinen sollte, nicht immer verknüpft das Finanzamt automatisch alle Informationen aus der Lohnstuerkarte mit der Steuererklärung (oder sie gehen beim übermitteln verloren), kenne auch jemandem, bei dem alle KV und RV Beiträge von einer Lohnsteuerkarte einfach vergessen wurden zu berücksichtigen.

    Also am besten Mal vergleichen und schauen, wo das Finanzamt auf weniger kommt und kucken ob was falsch eingetippt wurde, ein Zahlendreher vorlag oder Übermittlungsfehler etc.



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  2. #142
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    Und auf jedenfall innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen, um die Frist zu wahren.

    Musst Du auch erstmal nicht begründen, hauptsache die Frist ist gewahrt.



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  3. #143
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    Stimmt, also entweder einen guten (das merkt man erst, wenns soweit ist ) Steuerberater aufsuchen oder z.B. das Programm vom akademischen Arbeitsverbund "Steuersparerklärung"verwenden, denn da kannst du deinen Bescheid via Elster abholen und das Programm prüft, was wurde im Programm berücksichtigt und was vom bösen FA, klasse Sache. Meist sind Probleme bei der Kirchensteuer vorhanden, falls jemand noch drinnen sein sollte...



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  4. #144
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    m.E. braucht man als angestellter assistent ohne komplizierende
    faktoren (immobilen, firmenwägen, selbständigkeit nebenher..)
    keinen steuerberater.
    tolle steuertricks kann man in dieser position m.E. nicht vollführen. falls doch, bitte pm
    finde die software eines großen deutschen discounters (jährliches erscheinen) sehr gut.

    im übrigen ist bei steuerklasse 1 und ohne weitere einkünfte eine nachzahlung
    rechnerisch ausgeschlossen. stkl. 1 wurde so konstruiert,
    dass der staat auf jeden fall im plus bleibt; daher besteht bei stkl 1 (und ohne
    selbständiges einkommen etc) auch keine pflicht, eine erklärung abzugeben.



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  5. #145
    Herzschamane
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    Zitat Zitat von Sealwolf Beitrag anzeigen
    m.E. braucht man als angestellter assistent ohne komplizierende
    faktoren (immobilen, firmenwägen, selbständigkeit nebenher..)
    keinen steuerberater.
    tolle steuertricks kann man in dieser position m.E. nicht vollführen. falls doch, bitte pm
    finde die software eines großen deutschen discounters (jährliches erscheinen) sehr gut.

    im übrigen ist bei steuerklasse 1 und ohne weitere einkünfte eine nachzahlung
    rechnerisch ausgeschlossen. stkl. 1 wurde so konstruiert,
    dass der staat auf jeden fall im plus bleibt; daher besteht bei stkl 1 (und ohne
    selbständiges einkommen etc) auch keine pflicht, eine erklärung abzugeben.
    Komisch, ich habe seit 4 Jahren Steuerklasse 1, keinen Nebenjob und habe immer etwas zurückbekommen (500-1000 Euro), auch mit Angabe des Pauschalbetrags bei Werbungskosten.



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