Ok, hab ich falsch verstanden. Ist aber nicht nur bei Lohnsteuerklasse I und Nicht-Selbstständigkeit der Fall.
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Eben - zurückbekommen. Sagt er ja, der Staat bleibt im plus.
Ok, hab ich falsch verstanden. Ist aber nicht nur bei Lohnsteuerklasse I und Nicht-Selbstständigkeit der Fall.
Dann besteht evt. auch keine Pflicht zur Steuererklärung... ?
verpflichtend ist die erklärung, wenn nicht stkl 1 vorliegt und/oder
über das hauptarbeitsverhältnis hinausgehende einkünfte vorliegen,
es sei denn, hierfür (zinsen/dividenden) wurde abgeltungssteuer
und ggf. kirchensteuer gezahlt.
das finanzamt kommt dann, im falle des ausbleibens der erklärung,
freundlich auf einen zu.
hinsichtlich des threaderstellers ist nur ein grober fehler bei der erklärung
oder aber nicht genanntes einkommen denkbar.
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So wie ich das verstehe, muß man aber die 1000€ im Jahr überschreiten, um effektiv einzelne Posten wie Approurkunde, Fachliteratur, Arztkittel etc. pp. steuerlich geltend zu machen, oder ?
Sonst gibt es lediglich den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von EUR 1000, der regelmäßig abgezogen wird.
Wenn ich also anfange, munter Fachzeitschriften zu abonieren, Berufsverbandsmitgliedschaften abschließe etc. pp. aber die 1000 Euro Grenze nicht überschreite, sehe ich gar nichts vom FA wieder, denn den Pauschbetrag erhalte ich ja anscheinend so oder so - oder sehe ich das falsch ?
Dark humor is like food - not everyone get's it (Joseph Stalin)