Einwerfen möchte ich noch, dass z.B. die Entferungspauschale auch zu den
Werbungskosten gehört. Häufig ein nicht unerheblicher Posten,
so dass ich mit Fortbildungen etc. schon recht schnell die Werbungskostenpauschale
überschreite. Man vergesse auch nicht, bei Forbildungen wiederum (pauschale)
Reisekosten und (pauschale) Verpflegung geltend zu machen.
Beste Grüße,
S.