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Zitat von
freak1
Servus,
Wie läuft das mit den Kosten die ich im Jahr 2017 hatte als ich noch nicht gearbeitet habe? Also Kosten für Approbation, Bewerbungen, etc?
Und wie sieht das mit berufsbedingten Umzügen aus, kann ich das Absetzen?
Prinzipiell kannst du alles immer nur in dem Jahr geltend machen, in dem du die jeweiligen Kosten hattest bzw. die Rechnungen beglichen hast. Bist du letztes Jahr einer Tätigkeit nachgegangen? Handelt es sich bei dem Medizinstudium um deine Erst- oder Zweitausbildung? Falls du letztes Jahr keiner Tätigkeit nachgegangen bzw. keine Lohnsteuer gezahlt hast UND das Medizinstudium deine Erstausbildung ist, hast du wahrscheinlich Pech gehabt. Falls das Medizinstudium deine Zweitausbildung ist, kannst du alles als Werbungskosten geltend machen und einen Verlustvortrag beantragen, der sich dann in diesem Jahr auswirken würde.
Wenn der berufsbedingte Umzug dieses Jahr war, kannst du die Kosten dafür in der Steuererklärung für 2018 geltend machen.