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  1. #16
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Registriert seit
    04.04.2002
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    OA
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    10.912
    Original geschrieben von Der Meister
    Hallo Sebastian!
    Dazu muß ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
    Da ich dann in einem Arbeitsverhältnis stehe, kann ich dies bei der ZVS geltend machen.
    Ausserdem habe ich vor den Ortsantrag A zu stellen, der Köln
    bevorzugt.
    10 Wartesemester sollten wohl reichen!
    Die 10 WS reichen dicke, um einen Studienplatz zu bekommen.
    Beachte aber: Das Arbeitsverhältnis muss bereits bei der Bewerbung besetehen und vertraglich ins Studium hineinreichen.
    Das würde dir dann, IIRC, Sozialkritrium 3 sichern, was wohl auch für eine Zulassung in Köln (bei Erstwunsch) reichen dürfte.

    Habe mir die Ruhr-Uni in Bochum auch schon angeschaut!
    Gefällt mir auch! Wäre auch am nächsten, von zuhause aus gesehen.
    Tjo, wenn du einen Studienplatz bekommst und dich nach Bochum bewirbst, haste im Normalfall keine Probleme, dorzthin zu kommen - der Andrang nach Bochum is nich so groß...aber mir gefällt es hier

    Mal noch eine andere Frage:
    Ich gehe stark davon aus, im nächsten Jahr (Ws) einen Studienplatz zu bekommen.
    Ich muss aber dann noch 2 Jahre meine Ausbildung machen.
    Wie läuft das dann ab?
    Muss ich mich dann jedes Semester weiterbewerben und bekomme dann automatisch immer einen Studienplatz?

    Automatisch schonmal ger nicht...du nimmst bei jeder Bewerbung wieder neu am Auswahlverfahren teil, wobei dadurch, das deine Qualifikationen sich ja bei jeder Bewerbung (durch die WS) verbessern, du eigentlich kein problem haben solltest. Du musst dich dann auch nicht immer wieder neu bewerben, es reicht, wenn du das zum Zeitpunkt nach deiner Ausbildung tust. Mit 10 WS gibt's da keine Probleme (es seie denn, in den nächsten Jahren würde sich wahnsinnig drastisch was ändern...).

    Zur Abschaffung ZVS kann ich dir nichts konkretes sagen, aber IIRC ist das für frühestens 2005 im Gespräch....

    Gruß,
    Sebastian



  2. #17
    Gold Mitglied Avatar von Der Meister
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    Das Arbeitsverhältnis muss bereits bei der Bewerbung besetehen und vertraglich ins Studium hineinreichen.

    > also muß ich bei der letzten Bewerbung ein Arbeitsverhältnis nachweisen?!
    Reicht es auch, wenn es angibt, dass ich einen Monat vor Studienbeginn in diesem Verhältnis stehe?
    Ansonsten würde ich wieder ein Semester verlieren.

    Habe meine Ausbildung Ende August 2005 fertig.
    Studienbeginn ist im Oktober!
    Könnte dann rein theoretisch erst ab 1.Sept. in einem
    Arbeitsverhältnis stehen.
    Geht das?

    Nochmals danke!

    Gruss

    Johnny



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