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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!
    Ich bin eine Schülerin aus der deutschen Schule Istanbul(weit weg, ja. Ich möchte gerne Medizin studieren, aber nicht in Deutschland, sondern in Österreich, weil ich da viele Freunde und Stipendiumsmöglichkeiten habe.
    Ich habe mich doch für den EMS angemeldet, aber steht bei der Zulassungsvoraussetzungen, dass ich einen Studienplatz in Deutschland nachweisen muss, weil ich drittstattsangehörige(Türkei) bin.
    Mein Abi-Durchschnitt liegt etwa 1,6-1,7(noch nicht zu Ende), ich habe in der Biologie LK gemacht(13).Habe ich eine Chance mit diesen Noten für einen Platz?
    Ich werde sowieso in Österreich studieren, auf keinen Fall in Deutschland, ich brauche ihn nur für Prozedur.
    Wann kommt die Ergebnisse von AdH? Ich muss auch noch Studentinvisum nehmen, es dauert ungefaehr 2 Monaten.
    Danke für die Antworte



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Ich glaube, du hast da was falsch verstanden, ich finde nur folgendes Zitat auf der ems-Seite:

    3. Drittstaatsangehörige, die ihr Reifezeugnis in- oder außerhalb der EU erworben haben -- Nicht EU Quote (5 % der Studienplätze)
    Die Nicht EU Quote ist Personen vorbehalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen und UnionsbürgerInnen nicht gleichgestellt sind und deren Reifezeugnis in- oder außerhalb des Gebietes der Europäischen Union ausgestellt wurde.

    Daher fallen Drittstaatsangehörige, die beispielsweise InhaberInnen von Reifezeugnissen sind, die durch eine Auslandsschule eines EU Landes (z.B. Deutsche Schule Istanbul) ausgestellt wurden ebenfalls in die Nicht-EU-Quote, sofern Sie nicht gleichgestellt sind .

    Also bist du einfach in der Nicht-EU-Quote, aber dafür brauchst du doch keinen deutschen Studienplatz nachzuweisen, davon hätte ich noch nie etwas gehört.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    03.12.2008
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    Du bist aber hier falsch:

    Achtung! Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen (Drittstaatsangehörige) und nicht auf Grund geltender Bestimmungen österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind (erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei den MitarbeiterInnen der Studien- und Prüfungsabteilung), haben vor Zulassung an der Medizinischen Universität Wien gemäß ï¿½ï¿½65 Universitätsgesetz 2002 (besondere Universitätsreife) den Nachweis zu erbringen, dass sie im Ausstellungsstaat ihres Reifzeugnisses sämtliche Voraussetzung für eine Zulassung zum gewählten Studium (Human- oder Zahnmedizin) erfüllen.

    1. Personen mit einem Reifezeugnis aus Deutschland:

    Die Überprüfung des Reifezeugnisses erfolgt bei der Zulassung zum Studium nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Eignungstests.

    Der Nachweis der besonderen Universitätsreife gilt bei Drittstaatsangehörigen mit deutschem Reifezeugnis durch Vorlage einer Bestätigung des deutschen ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) als erbracht.

    Ich muss leider einen Studienplatz nachweisen, aber wie?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Du hast als Schülerin in Instanbul ein deutsches Reifezeugnis??...... ah
    lesen bildet doch: http://www.ankara.diplo.de/Vertretun...__Bildung.html

    Frag doch sonst bei deinem Fall einfach mal direkt in Österreich nach.
    Geändert von Coxy-Baby (27.02.2009 um 10:41 Uhr)



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  5. #5
    Ach dei Gschmarri
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    Zitat Zitat von nyx_ss Beitrag anzeigen
    Du bist aber hier falsch:

    Achtung! Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen (Drittstaatsangehörige) und nicht auf Grund geltender Bestimmungen österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind (erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei den MitarbeiterInnen der Studien- und Prüfungsabteilung), haben vor Zulassung an der Medizinischen Universität Wien gemäß ï¿½ï¿½65 Universitätsgesetz 2002 (besondere Universitätsreife) den Nachweis zu erbringen, dass sie im Ausstellungsstaat ihres Reifzeugnisses sämtliche Voraussetzung für eine Zulassung zum gewählten Studium (Human- oder Zahnmedizin) erfüllen.

    1. Personen mit einem Reifezeugnis aus Deutschland:

    Die Überprüfung des Reifezeugnisses erfolgt bei der Zulassung zum Studium nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Eignungstests.

    Der Nachweis der besonderen Universitätsreife gilt bei Drittstaatsangehörigen mit deutschem Reifezeugnis durch Vorlage einer Bestätigung des deutschen ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) als erbracht.

    Ich muss leider einen Studienplatz nachweisen, aber wie?
    Du musst einfach nur eine Bestätigung der ZVS haben, dass dein Abi einer Hochschulzugangsberechtigung entspricht. Mehr nicht...
    Es grüßt der medijan

    "wenn ich paranoid wäre, dann würde mir das doch verdächtig vorkommen"



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