Ich muss mal wieder das Thema Überleitung rauskramen.
Ich habe von 2012 bis 2015 in Ärzteversorgung A eingezahlt. Dazwischen gab es eine Pause ohne ärztliche Tätigkeit und jetzt bin ich bei Ärzteverorgung B. Die Beiträge von A wurden auf B übergeleitet. Jetzt hat B geschrieben, dass damit als Mitgliedsbeginn bei B 2012 gilt. Das heißt, wenn ich jetzt noch 1 Jahr arbeite, kann ich nirgendwohin mehr überleiten?
Zählen diese 5 Jahre nicht für jede Ärzteversorgung einzeln?