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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von xFreakx
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    Hallo,
    setze mich gerade mit dem Thema Ärzteversorgung auseinander. Bin dabei auf eine Sche aufmerksam geworden, die mich irgendwie nachdenklich macht.

    Als Pflichtmitglied einer Ärztekammer bin ich ja auch Pflichtmitglied der entsprechenden Ärzteversorgung. Des Weitern kann ich mich dann ja von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um nicht doppelt bzw. 14 % zuzahlen.

    Wenn ich jetzt den Kammerbereich wechsel, also Pflichtmitglied in einer anderen Kammer werde, muss ich auch die Ärzteversorgung wechseln, es sein denn, ich zahle freiwillig, zu dem neuen Beitrag, noch in die alte ein.
    Es besteht auch die Möglichkeit, der Überleitung der Beträge an das neue Versorgungswerk. Aber nur dann, wenn ich a) das 45 Lebensjahr noch nicht vollendet habe, b) noch nicht mehr als 60 Monate Beiträge geleistet habe, c) noch nicht ein einer der beiden Versorgungswerke die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente beantragt habe.

    Falle ich jetzt unter die Punkte a-c fange ich in dem neuen Versorgungswerk wieder bei 0 an. D.h. meine Rente wird geringer ausfallen.

    Ist es dann überhaupt ratsam, sich von der gesetzliche Rentenversicherung befreien zu lassen?

    Und mal überhaupt, ist es nicht ein Frechheit, dass die gesamten Abgaben dann verschenkt werden? Klingt für mich irgendwie nach Abzocke! Ich meine, ich zahle für meine Rente ein und wenn ich den Kammerbereich nach 10 oder 20 Jahren wechseln möchte, ist das Geld weg und ich fange wieder von vorne für meine Rente an?
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  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Zitat Zitat von xFreakx Beitrag anzeigen
    und wenn ich den Kammerbereich nach 10 oder 20 Jahren wechseln möchte, ist das Geld weg und ich fange wieder von vorne für meine Rente an?
    Äh, nein. Dein Rentenanspruch an das alte Versorgungswerk bleibt ja bestehen. Nur kriegts du am Ende halt nicht eine große Rente, sondern evtl. mehrere kleine, je nachdem bei wie vielen Versorgungswerken du versichert warst. Ob das mit Abschlägen verbunden ist, kann ich dir aber nicht sagen.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
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    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von xFreakx
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    o.k., wenigstens etwas. hat sich denn die Mehrheit von Euch von der Beitragspflicht der gesetzl. Rentenvers. befreien lassen? Sehe im Moment keinen Grund das nicht zu tun. Oder würde jmd. davon abraten?
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  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Laß Dich bloß davon befreien, sonst zahlst Du in beide Töpfe ein.

    Ich wüßte keinen Kollegen, der in der gesetzlichen geblieben wäre.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #5
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    bloß schnell aus der gesetzlichen Rente raus. wenns dir unsicher erschenit, dann nimm die 14% die du mehr einzahlen müsstest in beiden Rentenkassen und such dir ne sichere private altersvorsorge. da hast du mehr davon.



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