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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Banned
    Mitglied seit
    18.10.2007
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    unterm Bett
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    altes Häschen
    Beiträge
    1.937

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    Egal, wie es bei den Versorgungswerken einzelner Länder aussieht - bei der gesetzlichen Rentenversicherung sieht's zappenduster aus. Wenn wir mal das Rentenalter erreichen, wird die gesetzliche Rente auf dem Niveau der Sozialhilfe liegen. Das Geld, das man freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann man auch gleich aus dem Fenster werfen: es ist wesentlich einfacher, und man macht jemandem eine Freude.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von xFreakx
    Mitglied seit
    20.05.2004
    Ort
    Halle / Saale
    Beiträge
    126
    ....klingt einleuchtend !!

    Danke für Eure Antworten ! (Antrag zur Befreiung ist abgeschickt)
    If you love what you do you'll never have to work a day in your life



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  3. #8
    Herzschamane
    Mitglied seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
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    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
    2.599
    Muss das Ganze hier leider mal reanimieren:
    Ich war jetzt 4 Jahre in einem Versorgungswerk und wurde jetzt durch den Jobwechsel zwangsweise in ein anderes gesteckt. Nun besteht für mich ja die Möglichkeit der Überleitung der Beiträge. Ist das unbedingt sinnvoll, oder ist es egal? Ich weiss ja nicht, ob ich in dem jetzigen Versorgungswerk ewig bleibe, es könnte ja sein, dass ich evtl. wieder zu dem anderen Versorgungswerk "zurückgehe". Wäre für alle Tips dankbar!



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  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    38.371
    Ich hab meine Beiträge schon mehrfach hin und her transferiert. Geht unkompliziert und bevor ich später von tausend verschiedenen Stellen Geld bekomme...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
    Mitglied seit
    07.08.2006
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    waren einmal
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    Zitat Zitat von xFreakx Beitrag anzeigen
    Als Pflichtmitglied einer Ärztekammer bin ich ja auch Pflichtmitglied der entsprechenden Ärzteversorgung.
    Auch wenn obige Aussage fast 3 Jahre alt ist: sie ist doch falsch, oder? Es ist zwar sinnvoll und dringend anzuraten, Mitglied der Ärzteversorgung zu werden (statt gesetzlicher Rentenversicherung). Aber es ist doch nicht Pflicht?


    Zitat Zitat von dreamchaser Beitrag anzeigen
    Nun besteht für mich ja die Möglichkeit der Überleitung der Beiträge. Ist das unbedingt sinnvoll, oder ist es egal? Ich weiss ja nicht, ob ich in dem jetzigen Versorgungswerk ewig bleibe, es könnte ja sein, dass ich evtl. wieder zu dem anderen Versorgungswerk "zurückgehe".
    Diese Überlegungen hatte ich auch gerade und habe mich für die Überleitung meiner Beiträge entschieden. Auch wenn ich nicht sagen kann, in welchem Kammerbezirk ich langfristig mal lande, und ob ich vielleicht in den alten Bezirk zurückgehe: Meine aktuelle Überlegung war einfach die, daß ich -solange eine Überleitung möglich ist- versuchen möchte, die Anzahl der Versorgungswerke, von denen ich mal eine Rente bekommen, möglichst gering zu halten, um den Aufwand der Rentenbeantragung möglichst klein zu halten.



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