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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Herzschamane
    Mitglied seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
    Semester:
    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
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    Das ist ein interessanter Aspekt, mit der Beantragung von verschiedenen Stellen. Dann werde ich wohl die Beiträge transferieren lassen. Ich wäre ja gerne Mitglied des ersten Versorgungswerkes geblieben, aber das ging wohl nicht. Schade.



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  2. #12
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Man kann maximal bis zu 5 Jahre überleiten lassen. Habt Ihr länger in ein Versorgungswerk eingezahlt, erhaltet Ihr 2 verschiedene Renten, die für sich genommen niedriger sind, zumindest war das vor 5 Jahren Stand der Dinge.
    Ob die Summe der Renten der Höhe der Einzelrente entspricht, weiß ich nicht.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #13
    Herzschamane
    Mitglied seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
    Semester:
    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
    2.599
    Ok, ich werde wohl doch überleiten lassen. Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich aber, wenn ich jetzt 4 Jahre überleiten lasse und hier jetzt ein Jahr arbeite, hiernach dann nicht mehr überleiten lassen, da ja dann die Beiträge von 5 Jahren (bzw. mehr) übergeleitet werden müssten. Ist das richtig?



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  4. #14
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Frag vorsichtshalber direkt bei der entsprechenden ÄV nach, aber soweit ich weiß, kannst Du nur dann nicht mehr überleiten lassen, wenn Du bei 1 Ärztekammer länger als 5 Jahre warst.
    Also, bei mir ging jedenfalls 3 Jahre in Westfalen arbeiten, dann ruhen lassen und 3 Jahre in Bayern arbeiten, jetzt wieder zurück in Westfalen und die Beiträge aus Bayern überleiten lassen.
    Weil er da ist!
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  5. #15
    ehem-user-19-08-2021-1408
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    Hey,

    1)
    dumme Frage, lohnt sich die Versorgung überhaupt?
    Zb ein Angestellter zahlt von 25. bis zum 67. Lebensjahr jeden Monat den Höchstbetrag von 1097€ an die gesetzliche Rentenversicherung und kriegt am Ende eine Rente von X.
    Ein angestellter Arzt zahlt ebenfalls vom 25. bis zum 67. LJ jeden Monat den Höchstbetrag von 1097€ an eine Ärzteversorgung und kriegt dann am Ende welchen Betrag? Um wieviel höher als X? Kann man das nachrechnen bzw abschätzen?
    Die Onlinerechner stehen nur Mitgliedern zur Verfügung.

    2)
    Wieso sind die Abgaben bei den verschiedenen Ärzteversorgungen so unterschiedlich für Niedergelassene = Selbstständige?
    ZB ÄV Bayern Höchstbeitrag 26000€ pa, ÄV Niedersachsen Höchstbetrag 21000€ pa mit unterschiedlichen Beitragssätzen in %, während die ÄV Sachsen einen Höchstbeitrag nennt, der dem Angestelltenhöchstbeitrag entspricht, 12x 1097€.
    Gibts dann auch verschieden hohe Renten?


    Danke und Gruß
    Geändert von ehem-user-19-08-2021-1408 (19.01.2012 um 19:28 Uhr)



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