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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Master of the Sky! Avatar von flyingbarbar
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    Wird eigentlich derZivildienst im Krankhaus angerechnet?! War jedoch nicht in der Pflegetätig, sondern so ne Art Hol-und-Bringedienst.

    Hat jemand 'ne Info/Erfahrung für mich?

    Danke euch....flyingbarbar
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  2. #7
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    dürfte schwierig werden.kommt drauf an.wie du dich mit der pdl verstehst.*g*



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  3. #8
    Master of the Sky! Avatar von flyingbarbar
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    hmm....die pdl war nicht so der hit, dafür aber die personalabteilung und die ärzteschaft

    aber generell sollte das legal sein?!



    grüße aus düsseldorf von flyingbarbar
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  4. #9
    Platin Mitglied
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    hi@flying,

    jetzt mal ernsthaft,wie oben schon geschrieben,dürtfte das wahrlich nicht so einfach sein,denn du solltest in deinem pflegepraktikum schon etwas in richtung pflege,usw. gemacht haben.was oben geschrieben habe,bezog sich darauf,das dir deine pdl z.b. den schein für jeniges ausfüllen könnte,obwohl es nicht an dem war und die ja ansich im hbd warst.
    nur mal so nebenbei,kenne dies problem auch,bei mir wars nur so,dass mir meine ausbildung als altenpfleger nur zum teil,genauer gesagt nur 4 wo.,aufs pflegepraktikum angerechnet wurde,mit der begründung,dass ich ja während dieser ausbildung nichts mit kranken leuten bzw. nur sehr wenig mit der pflege zu tun hatte.*eigentlich eine frechheit*.hingegen ich mit meinen zivi,den ich in einem "normalen" kh abgeleistet habe,komplett angerechnet bekommen habe.nur soviel zu dem problem.

    lg andré

    ps.:und obs legeal/illegal ist/war fragt dich im nachhinein kein mensch mehr.



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  5. #10
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    Studiere doch noch nicht =)
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    Hi,

    danke fuer die Antworten. Ist das denn jetzt aber von Uni zu Uni unterschiedlich? Kann ich das denn nicht an jeder Uni splitten? Länger als 15 oder 22 Tage wären nämlich hier nicht möglich.

    Moikka, kiiti Anna M.



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