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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Das zweite Studium hat in diesem Fall nichts mehr mit den Wartesemestern zu tun. Und zwar gibst du in dem Fall nur "berufliche Gründe" für das Zweitstudium an. Dafür bekommt man in der Regel ausreichend Punkte, um sofort weiterstudieren zu können. Deine Punktzahl berechnet sich aus der Examensnote aus dem ersten Studium (z.B. Medizin, im besten Falle 4 Punkte für ein mit sehr gut gewertetes Examen) und 9 Punkten für die Begründung berufliche Gründe (geht bei MKG ja schließlich nicht anders).
    Ach ja, man bewirbt sich mit seinem Examenszeugnis und den üblichen Unterlagen wieder bei der ZVS (dürfte aus obigem Text auch ersichtlich geworden sein).

    Jedenfalls ist dies der momentane Stand der Dinge...



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  2. #7
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    Vielen Dank für die Antworten!



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  3. #8
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    Elite kommt doch von ungefähr
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    Zitat Zitat von hennessy Beitrag anzeigen
    kann es sein, dass es in Heidelberg geht?
    so ähnlich



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Hallo an alle,
    ich habe auch nochmal eine frage zu dem Thema.
    Ich habe gerade mein Humanmed. studium in Heidelberg abgeschlossen und will gerne meinen Facharzt in MKG machen. Ich habe mich bei der ZVS beworben um einen Platz in Berlin. Und keinen Platz bekommen,telefonisch habe ich erfahren,dass man mit einem sozialstatus 5 (alleine wohnend) nicht einmal berücksichtigt wurde in Berlin,sondern nur Schwangere,Behinderte oder mit Ehegatten lebende-DAS KANN DOCH NICHT SEIN!
    Nun mal meine Fragen
    1.) Kann ich wenn ich jetzt anfange in der MKG zu arbeiten mir das irgendwie wieder anrechnen lassen?
    2.) Muss ich wirklich verheiratet sein( so zumindest laut ZVS) um einen Platz in Berlin zu bekommen?
    3.) Wie kann man seine Chancen erhöhen?
    Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Wieviele Punkte hast du denn bekommen? Zum WS ist die Messzahl ja prinzipiell niedriger als zum SS, letztes Jahr z. B. 6 im WS und 11 im SS. Vielleicht klappt es zum kommenden WS.

    Als Arzt kannst du dir natürlich einiges anrechnen lassen (§ 61 ZÄprO) und parallel zur ZVS den Quereinstieg in ein höheres FS versuchen. Das sollte nicht ganz so schwierig sein wie ein Quereinstieg in die HM.



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