Das zweite Studium hat in diesem Fall nichts mehr mit den Wartesemestern zu tun. Und zwar gibst du in dem Fall nur "berufliche Gründe" für das Zweitstudium an. Dafür bekommt man in der Regel ausreichend Punkte, um sofort weiterstudieren zu können. Deine Punktzahl berechnet sich aus der Examensnote aus dem ersten Studium (z.B. Medizin, im besten Falle 4 Punkte für ein mit sehr gut gewertetes Examen) und 9 Punkten für die Begründung berufliche Gründe (geht bei MKG ja schließlich nicht anders).
Ach ja, man bewirbt sich mit seinem Examenszeugnis und den üblichen Unterlagen wieder bei der ZVS (dürfte aus obigem Text auch ersichtlich geworden sein).
Jedenfalls ist dies der momentane Stand der Dinge...