Aktive Benutzer in diesem Thema
-
hi klausi,
ob man sich aus wissenschaftlichen gründen befreien lassen kann... dazu kann ich nichts genaues sagen, dazu solltest du auf jeden fall die zvs-info und die infoblätter zu zweitstudiengebühren der jeweiligen unis, an denen du es erwägst, medizin zu studieren, lesen. BWL ist auch ein NC-Fach, aber ich weiß nicht/glaube nicht, daß es mit nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen anders ist.
Stark für Ärzte - Stark für Euch. -
Der Hartmannbund -
[Klick hier!]
-
Geändert von Katharina (14.12.2005 um 13:13 Uhr)
Stark für Ärzte - Stark für Euch. -
Der Hartmannbund -
[Klick hier!]