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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    liebe alle,

    kann mir jemand erklären was genau auf diesen KG Rezepten stehen muss?
    Ich habe diese blassblauen Vordrucke in etwa DIN A 5 Grösse und weiss nie,
    was ich ankreuzen/ draufschreiben muss, damit die Patienten das anstandslos gezahlt bekommen ...

    vielen Dank!
    cymbal



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  2. #2
    läuft
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    Habt ihr in eurer Ambulanz nicht dieses Heft, wo alle Indikationen erläutert sind und man die passenden Kürzel heraussuchen kann? Da steht eigentlich alles drin. Meistens sind es dann für das jeweilige Fachgebiet was man gerade macht eh dieselben Kürzel und man weiß sie dann irgendwann auswendig. Wichtig ist bei der Menge, dass alles über 6x begründet wird, sonst landet das Rezept postwendend im Fach zum Nochmal ausfüllen.



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  3. #3
    Platin Mitglied
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    Wichtig ist die Diagnose zu wissen. Zu jeder gibt es einen Indikationsschlüssel. Zum Beispiel "EX" für Extremitäten oder "WS" für Wirbelsäule. Je nach Erkrankung dürfen eine maximale Anzahl von Verordnungen geschrieben werden.

    Als Beispiel bei Z.n. Schlaganfall. Der Indikationsschlüssel wäre dann ZN2 für Erwachsene (ZN1 ist für Kinder). Die Patienten dürfen maximal 30 Anwendungen bekommen. Wie Du die aufschreibst ist egal. Entweder 3 Rezepte mit je 10 Behandlungen oder 5 mit je 6 Behandlungen. Wenn der Patient nach diesen 30 Behandlungen immer noch welche braucht, dann muss auf dem Rezept "Verordnung außerhalb des Regelfalls" angekreuzt werden, unten eine medizinische Begründung drauf (so nach dem Motto: ohne KG verschlechtert sich der Zustand). Der Patient muss mit dem Rezept zu seiner Krankenkasse und es genehmigen lassen mit einem Stempel. Also ein Riesenact.

    Ach ja, was viele Äzte falsch machen...beim ersten Rezept "Erstverordnung" ankreuzen, bei den folgenden "Folgeverordung". Eigentlich logisch, wird aber soooo oft falsch gemacht und in meiner Physiopraxis müssen wir unzählige Patienten immer wieder mit dem Rezept zum Arzt schicken, damit der das verbessert, sonst gibt's Probleme bei der Abrechnung. Ist ärgerlich für uns, den Patienten und den Arzt. Daher besser gleich richtig machen.

    Und noch was...bitte mindestens 2x pro Woche drauf schreiben. Eine Therapie einmal die Woche ist meist ziemlicher Blödsinn.

    Und den Patienten noch fragen, ob er überhaupt die Möglichkeit hat in eine Praxis zu kommen. Sonst Hausbesuch ankreuzen.

    Danke!!!

    Als Physio freue ich mich immer über richtig ausgefüllte Rezepte und als Ärztin, die bald anfängt zu arbeiten hoffe ich, dass ich all die Regeln und Fallen, die es da gibt, richtig mache...ist wirklich nicht so einfach!!! Leider!!!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    super, vielen Dank - ist also in etwa so kompliziert, wie
    ich es mir vorgestellt habe. Wo bekomme ich den so ein Heft mit den Diagnoseschlüsseln her?
    Und soll ich dann immer Erstverordnung ankreuzen, bzw.
    was ist dann eine Folgeverordnung??

    DANKE! cymbal



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    Hm, keine Ahnung, wo's die Hefte gibt. So 'ne Kurztabelle hängt bei uns in der Praxis und so'n Heft fährt auch irgendwo rum. Versuchs mal zu googeln. Oder bei "www.physio.de". Müsste ich mal nachfragen, wo's das sonst gibt.

    Nochmal zu Erst- und Folgeverordnung:
    Auf das erste Rezept muss "Erstverordnung" drauf, auf das zweite, dritte ect. Rezept dann "Folgeverordnung".

    ABER ACHTUNG: Wenn der Patient vorher beim Orthopäden war und sein Erstrezept bekommen hat und das zweite Rezept der Hausarzt ausfüllt, muss da auch Folgeverordnung drauf, weil's ja das zweite Rezept für den Patienten ist, obwohl der Hausarzt sein erstes Rezept ausfüllt (Hat das jetzt einer kapiert? ).

    Der Haken an der Geschichte ist, dass nicht jeder Hausarzt darüber informiert ist, dass der Patient schon beim Orthopäden ein Rezept bekommen hat und denkt es wäre das erste und schreibt Erstverordnung drauf...das Problem hat dann die Physio-Praxis, weil die kein Geld kriegen, weil zwei Mal Erstverordnng darf nicht drauf stehen (Ausnahme: der Indikationsschlüssel hat sich geändert. Also der Patient hat nun nix mehr am Bein, sondern an der WS oder so....).

    Ganz schlimm wird's, wenn der Patient bei mehreren Ärzten und in mehreren Physiopraxen ist...oh, oh!!! Aber das Physio-Hopping kommt Gott sei Dank nicht sooo oft vor.

    Fazit: das Ganze ist eine Wissenschaft für sich und ich glaube mehr Bürokratie geht gar nicht!!!

    ...ach ja, wie in meinem ersten Beitrag bereits erwähnt: Wenn die Anzahl der Behandlungen, die pro Indikationsschlüssel erlaubt sind, aufgebraucht sind, dann "Verordnung außerhalb des Regelfalls" ankreuzen und nicht mehr Folgeverordnung. D.h. auch im Auge behalten, wie viele Behandlungen der Patient schon hatte.

    Das Problem ist einfach, dass die wenigsten Ärzte sich mit der Chose beschäftigen, da sie ja keinen Schaden haben und es ein riesen Aufwand ist, sich die Kenntnisse anzueignen. Verstehe ich ja auch. Aber für die Physiopraxis ist es wichtig, weil die nur Geld kriegen, wenn das Kreuz richtig sitzt. Und manche Kassen sind da ganz penibel. Leider!



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