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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    kein Dienst.

    Habe über wissenschaftliche Gründe argumentiert, da ich während der Promotion vier Jahre in der physikalischen Bildgebung der Erde geforscht habe und die Methode physikalisch/mathematisch auch in der Radiologie funktioniert. Das ist eigentlich alles wahr und gewichtig - aber ob es denn von der ZVS und dem bewertenden Professor auch so gesehen wird, ist eine andere Sache.

    Hilfsweise habe ich es noch mit beruflichen Gründen versucht und angemerkt, dass es für Nuklearmediziner/Radiologen im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes wichtig ist, die physikalische Vorbildung nachzuweisen. Das ist aber eher schwach und überzeugt mich selber nicht ;).



  2. #12
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    Also ich wäre da skeptisch. Wozu brauchst du denn jetzt das Medizinstudium, wenn du an der physikalischen Bildgebung der Erde forschst? Dass die Methoden auch in der Medizin eingesetzt werden, spricht für deine Forschung, aber gegen das Studium

    Aber ich will deine Hoffnung nich trüben. Die ZVS-Menschen sind wahrscheinlich alles Juristen, die nur danach gucken werden, in wie vielen medizischen Fachjournals du publiziert hast.

    Somit viel Glück ... also uns allen



  3. #13
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    Zitat Zitat von bremer Beitrag anzeigen
    Also ich wäre da skeptisch. Wozu brauchst du denn jetzt das Medizinstudium, wenn du an der physikalischen Bildgebung der Erde forschst? Dass die Methoden auch in der Medizin eingesetzt werden, spricht für deine Forschung, aber gegen das Studium
    Die Aussage ist eher so: Die Methode, die ich entwickelt und für die Erde anwende, lässt sich mit Modifikationen auch in der Medizin anwenden. Das habe ich gezeigt. Aber daran muss man noch arbeiten und man muss vernetzt denken. Das geht als Team-Work - keine Frage - aber es schadet auch nichts, wenn man medizinisches Wissen hat und selber gezielter forschen kann. Es kann ja mir nicht verboten werden, selber den Hut aufhaben zu wollen. Wenn das kein wissenschaftlicher Grund wäre, gibt es m.E. gar keine.

    Zitat Zitat von bremer Beitrag anzeigen
    Aber ich will deine Hoffnung nich trüben. Die ZVS-Menschen sind wahrscheinlich alles Juristen, die nur danach gucken werden, in wie vielen medizischen Fachjournals du publiziert hast.

    Somit viel Glück ... also uns allen
    Nein, das Verfahren ist anders. Meine Unterlagen zur Bewertung der wissenschaftlichen Gründe habe ich, so wie es in dem Verfahren vorgesehen ist, bei der Uni eingereicht. Dort wird die Relevanz bewertet. Die ZVS übernimmt dann das Votum der Universität.

    Bevor ich meine Begrüdung geschrieben habe, habe ich mich mit dem Chef der Radiologie hier an unserer Uni getroffen und ihn um seine Meinung gebeten. Der fand meine Arbeit sehr relevant und wollte mich unterstützen. Allerdings ist das Problem, dass nicht klar ist, wer über den Antrag befindet (an der Uni). Vermutlich irgendein Prof in der Medizin - aber nicht dieser. Es ist also gar nicht klar, ob er meinen Antrag jemals zu sehen bekommt.

    Wenn ich also Glück habe, bekommt der Radiologe das. Dann ist alles in Butter. Wenn ich etwas weniger Glück habe, bekommt es irgendein Radiologe, der die Relevanz verstehen kann. Das wäre auch okay. Wenn ich aber Pech habe, bekommt es ein Anatom, der nichts von dem versteht, was ich geschrieben und veröffentlicht habe.... Der würde vermutlich zu einem ähnlichen Votum kommen, wie Du .

    Naja - am 12.08 werden wir es wissen .

    Spannend! Und wenn es nicht klappt, suche ich halt weiter nach Erdöl. Das ist auch in Ordnung - allerdings nicht die Erfüllung meines langfährigen Traums....

    Ich wünsche Euch allen auch viel Erfolg und die nötige Portion Glück!

    Herzliche Grüße!



  4. #14
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    Zitat Zitat von officium Beitrag anzeigen
    Nein, das Verfahren ist anders. Meine Unterlagen zur Bewertung der wissenschaftlichen Gründe habe ich, so wie es in dem Verfahren vorgesehen ist, bei der Uni eingereicht. Dort wird die Relevanz bewertet. Die ZVS übernimmt dann das Votum der Universität.
    Leider nur fast richtig. Die ZVS übernimmt keineswegs einfach das Votum der Uni. Das tun sie nur, wenn Sie die von dem jeweiligen Prof vorgebrachte Begründung selbst ebenfalls plausibel finden. Man liest in verschiedenen Foren immer wieder von Leuten, deren positive Gutachten von der ZVS nicht akzeptiert wurden. Das macht alleine schon deswegen Sinn, weil es vermutlich auch genug "Gefälligkeitsgutachten" gibt. Und da es sich bei den ZVS-Leuten um Juristen handelt, verlangen sie in der Regel handfeste "Beweise", d.h. Veröffentlichungen in medizinischen Fachmagazinen etc.
    Trotzdem viel Glück, vielleicht reicht es für dich ja auch ohne wissenschaftliche Gründe, dann ist es eh Wurscht.



  5. #15
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    Zitat Zitat von 2the4ya Beitrag anzeigen
    Leider nur fast richtig. Die ZVS übernimmt keineswegs einfach das Votum der Uni. Das tun sie nur, wenn Sie die von dem jeweiligen Prof vorgebrachte Begründung selbst ebenfalls plausibel finden. Das macht alleine schon deswegen Sinn, weil es vermutlich auch genug "Gefälligkeitsgutachten" gibt. Und da es sich bei den ZVS-Leuten um Juristen handelt, wollen sie dafür in der Regel handfeste "Beweise", d.h. Veröffentlichungen in medizinischen Fachmagazinen etc.
    Trotzdem viel Glück, vielleicht reicht es für dich ja auch ohne wissenschaftliche Gründe, dann ist es eh Wurscht.
    Geht so. Gefälligkeitsgutachten gibt es schon - aber das positive Votum muss sogar von der Leitung der Hochschule unterschrieben werden. Insgesamt kommt es nicht sehr oft vor, dass die Universitäten überhaupt ein positives Votum abgeben.

    Die ZVS hat mir geschrieben, dass dem Votum der Universität nur in erklärten Ausnahmefällen nicht gefolgt wird - und zwar dann, wenn von einem Gefälligkeitsgutachten ausgegangen werden muss. Das muss die ZVS dann aber, schon aus verwaltungsrechtlichen Gründen, genau argumentieren können und kommt selten vor. Inhaltlich kann die ZVS es ohnehin nicht bewerten und wird es auch nicht bewerten. Die ZVS kann allerdings die Unterlagen bewerten. Von einem Gefälligkeitsgutachten kann dann auch ausgegangen werden, wenn eben keine belastbaren Unterlagen vorliegen. Die ZVS schrieb mir, dass eine Promotion und ein paar Veröffentlichungen allerdings ziemlich belastbar sind .

    Noch zwei Monate bis zur Gewissheit .
    Geändert von officium (05.06.2009 um 14:50 Uhr)



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