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noch was, ich wäre dann nicht mehr an der Uni eingeschrieben an der ich das Mündliche bestanden habe. Macht das was? Wie ist es nach neuer ÄAppO? Muß man beide Teile der Prüfung an einer Uni machen?
Und wenn es einmal einen Fall gab, bei dem zu Gunsten des Klägers entschieden wurde, ist das dann nicht allgemein gültig? Müßte man dann das LPA nicht nur auf den einen Fall verweisen?
Grüße
"Und ich stehe am Rand eines verrückten Abgrunds. Und da muss ich alle fangen, bevor sie in den Abgrund fallen - also, wenn sie rennen und nicht aufpassen, wo sie hinlaufen, dann muss ich irgendwie rauskommen und sie fangen. Und das würde ich den ganzen Tag lang machen. Ich wäre einfach der Fänger im Roggen und so. Ich weiß, es ist verrückt, aber das ist das Einzige, das ich richtig gern wäre. Ich weiß, es ist verrückt."
das wäre eine große Hilfe. Wegen der Vorgehennsweise, der Kosten etc. Und vielleicht wende ich mich dann auch an den Anwalt. Wenn er es einmal geschafft hat...
Grüße
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Wieviele Versuche hast du denn noch? Probier doch sonst erstmal... fürs schriftliche musst du ja eh lernen, und das mündliche ist an vielen Unis doch nicht so das große Problem. Klagen kostet viel Zeit und Geld!
"Und ich stehe am Rand eines verrückten Abgrunds. Und da muss ich alle fangen, bevor sie in den Abgrund fallen - also, wenn sie rennen und nicht aufpassen, wo sie hinlaufen, dann muss ich irgendwie rauskommen und sie fangen. Und das würde ich den ganzen Tag lang machen. Ich wäre einfach der Fänger im Roggen und so. Ich weiß, es ist verrückt, aber das ist das Einzige, das ich richtig gern wäre. Ich weiß, es ist verrückt."