ihr habt natürlich Recht, wenn ihr sagt, dass hier kein anglo-amerikanisches Fallrecht angewendet wird, aber es macht trotzdem durchaus Sinn, das LPA auf den Fall hinzuweisen. Wenn das nicht wirkt, würde ein zweites Verfahren bei dem gleichen Fall vermutlich wesentlich schneller ablaufen. Dabei gilt umso höher die Instanz die das Urteil gefällt hat, umso eher orientierten sich andere Gerichte an dem Ausgang.
Deswegen ist es wichtig für mich, den Fall zu kennen. Ich muß wissen, ob es sich genauso verhält wie bei mir.
Brauche das Datum an dem dass Urteil gefällt wurde, das Gericht und bestenfalls das Aktenzeiche und den Namen des Anwalts.
Grüße