Dem Entzug der Approbation geht jedoch eine recht genaue Prüfung der Sachlage voraus. So mir nichts, Dir nichts einem Kollegen die Approbation zu entziehen, geht nicht. So viel ich weiß, gabs jedoch bis vor ein paar Jahren noch die gesetzliche Regelung, dass man die Kassenzulassung mit 68 verliert. Ist inzwischen aber auch nicht mehr gültig und hat auch mit der Approbation nichts zu tun.