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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr,

    ich glaub ich habe mein Thema vorhin in das falsche Unterforum gestellt, hier paßt es besser rein!
    Nun meine Frage: Muß man die Approbation innerhalb eines gewissen Zeitraums nach dem Abschluß des Studiums beantragen? Ich hab mein Studium letztes Jahr abgeschlossen, aber noch keine Approbation beantragt, da ich erstmal im Labor mit Doktorarbeit usw. beschäftigt bin.

    Danke für Antworten

    Dana



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  2. #2
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    Ne, musst leider noch mal von vorne anfangen!
    "Und ich stehe am Rand eines verrückten Abgrunds. Und da muss ich alle fangen, bevor sie in den Abgrund fallen - also, wenn sie rennen und nicht aufpassen, wo sie hinlaufen, dann muss ich irgendwie rauskommen und sie fangen. Und das würde ich den ganzen Tag lang machen. Ich wäre einfach der Fänger im Roggen und so. Ich weiß, es ist verrückt, aber das ist das Einzige, das ich richtig gern wäre. Ich weiß, es ist verrückt."



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  3. #3
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    Erschreck mich nicht so, du machst doch Witze, oder? ;) Mich interessiert die Frage ernsthaft, ob es da eine zeitliche Beschränkung gibt.



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  4. #4
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    Ärztekammer anrufen, kannst ja auch in einem anderen Bundesland anrufen, wenn du nicht bei der für dich zuständigen anrufen willst. Kann mir das aber nicht vorstellen.



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  5. #5
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Zitat Zitat von Sabbel Beitrag anzeigen
    Ärztekammer anrufen, kannst ja auch in einem anderen Bundesland anrufen, wenn du nicht bei der für dich zuständigen anrufen willst. Kann mir das aber nicht vorstellen.
    Für die Erteilung der Approbation ist nicht die Ärztekammer sondern das Landesprüfungsamt zuständig.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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