Also in der Woche werden sie zu 100% vergütet, gelten ja als normale Arbeitszeit. Am Wochenende sind die Nachtdienste in der zweiten Stufe (ich weiß grad nicht so genau, wie die noch mal bezeichnet werden die Gruppen und habe gerade keine Lust im Tarifvertrag nachzuschauen) eingeordnet. Kommunales Haus, ganz normaler TVÄ. Am Wochenende und an Feiertagen die Tagdienste (8h-20h) werden übrigens als angeordnete Überstunden gehandelt und somit zu 100% plus Sonntagszuschlag bezahlt