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Thema: Dienstmodelle

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Die ND am WE sind BD
    In welcher Stufe wurden Eure Nachtdienste eingruppiert?
    Dazu bräuchte man meines Wissens nach noch die Info (auch wenn ich es in Deinem Fall weiß), ob kirchliches/kommunales/privates Haus oder Uniklinik, da die Bereitschaftsstufen nicht einheitlich geregelt sind?



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  2. #7
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Also in der Woche werden sie zu 100% vergütet, gelten ja als normale Arbeitszeit. Am Wochenende sind die Nachtdienste in der zweiten Stufe (ich weiß grad nicht so genau, wie die noch mal bezeichnet werden die Gruppen und habe gerade keine Lust im Tarifvertrag nachzuschauen) eingeordnet. Kommunales Haus, ganz normaler TVÄ. Am Wochenende und an Feiertagen die Tagdienste (8h-20h) werden übrigens als angeordnete Überstunden gehandelt und somit zu 100% plus Sonntagszuschlag bezahlt



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Wir ham ganz klassisch 24h-Dienstmodell. Von 8 bis 8 mehr oder weniger
    sozusagen. Und danach 24h frei.

    Die Bereitschaftsstunde in der Woche werden zu 75% vergütet, die Std am WE und feiertags zu 90%.

    Im Prinzip wärs ganz okay so, nur leider sind wir nur 5,8 Assistenten (also 5 Volle u ein 80% Stelle) so dass man locker mal mit 6-7 Diensten im Monat dabei ist...



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  4. #9
    Gold Mitglied
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    anner Ostsee :)
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    Bei uns auch 24h.

    Werden zu 80% vergütet, was ich ne Frechheit finde...da ich ja trotzdem in der Klinik sein muss..hätte ich auch gerne volle 100%.

    Auch Sonntags und Feiertagszuschlag gibts nicht.



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  5. #10
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    15.08.2006
    Ort
    damals Münster, jetzt Grenze Pott - Münsterland
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    3. WBJ
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    Werktags 24h-Dienste mit 80%-Vergütung, am Wochenende 12-Stunden-Schichtdienst (also Samstag und Sonntag von 9- 21 Uhr oder 21 - 9 Uhr) - Vorteil ist , dass man effektiv auch 24h da ist, es aber nun Anwesenheitsdienst ist mit 100% plus WE-Zuschlag, ggf. plus Nachtzuschlag.

    Diese Regelung haben wir auch an Feiertagen, was heißt, z.B. Weihnachten bekommt man mal geschmeidige 230%



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