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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Premium Mitglied
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    Noch bischen Arbeitslos:-)
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    ja na also ist dieser tatbestand am wenigsten geeignet um den übergang von erwerbstätigkeit in den ruhestand zu charakterisieren, weil es eben nicht unbedingt besonders spezifisch für den ruhestand ist. nochmal zur frage es wird gefragt was am wenigsten zur charakterisierung geeignet ist. Und das ist eindeutig die statusänderung.

    greets



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  2. #7
    Guest
    Vorsicht!
    Es geht um den zugeschriebenen Status (Geschlecht, Alter, soziale Herkunft) und nicht um den erworbenen Status (Beruf, Familienstand etc.)!
    s. Schwarze Reihe



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  3. #8
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    wenn jemand in den ruhestand wechselt, ändert sich ein erworbener Status (Beruf...eigene Leistung....)
    der zugeschriebene Status bleibt gleich (Geschlecht, ehtnissche Herkunft usw...) Insofern ist die Lösung C auch die falsche (somit richtige)



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