Kann mir jemand erklären, welche Besonderheiten es bei Schulunfällen es im Vergleich zu "normalen" Arbeitsunfällen gibt? Laut einer Altfrage in der Datenbank hier im Forum kann man Rente sofort nach dem Unfall und nicht erst nach der 26. Woche in Anspruch nehmen. Finde dazu leider in meinen Büchern nix. Wisst ihr etwas darüber?