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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo erstmal!!!
    Ich hätt ne dringende Frage an euch nämlich:
    Man kann ja bekanntlich nur einmal am Hochschulauswahlverfahren teilnehmen. Nun hab ich das für München vor einem Jahr sausen lassen und bin nicht hingegangen (jaja...). Heißt das, dass ich an KEINEM Auswahlverfahren an KEINER Hochschule mehr teilnehmen kann oder eben nur nicht am Auswahlverfahren Münchens ????????? ?

    Vielen Dank schonmal



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  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Sorry, aber genau das heisst es.

    Gruß,
    Sebastian



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    ...also am Hochschulverfahren teilzunehmen, heißt das, wirklich eingeladen zu werden...oder reicht das, daß man dafür in Betracht bezogen wurde??

    Hatte nämlich mal Lübeck als ersten Wunsch angegeben, dann stand da...der letzte Bewerber, der ausgewählt wurde (für besagtes Hochschulverfahren), hatte zwar Ihre Durchschnittsnote, aber bessere Sozialkriterien...

    Seit dem stand da nie wieder was? war das nun die einzige Chance für mich oder liegt es nur daran, daß dann immer HH mein erster Wunsch war, und die da keine Auswahlgespräche durchführen??
    Geändert von Ameliie (08.01.2003 um 16:51 Uhr)



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  4. #4
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Einmal teilgenommen = Chacne vorbei.
    "Teilgenommen" heisst dabei, das du im ZVS-Bogen eingetragen hast, das du teilnehmen möchtest. Ob die Hochschule tatsächlich selbst Bewerbungsgespräche vornimmt oder aber die Plätze auch durch die ZVS vergeben lässt, ist dabei nicht relevant, leider.

    Gruß,
    Sebastian
    Geändert von Sebastian1 (08.01.2003 um 18:50 Uhr)



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  5. #5
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    aha...wie immer ziemlich tricky. Schade also.

    aber danke für die Info!



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