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Ohne jetzt konkret Paragraphen aus Tarifverträgen/Gesetzestexten zitieren zu können gestaltet sich die rechtliche Situation in etwa so:
1) Die Verweigerung von rechtmässig angeordneten Überstunden kann grund für eine fristlose Kündigung sein.
2) Sind die Überstunden nicht explizit vom Arbeitgeber angeordnet (!) oder zumindest bewusst geduldet, kann keine Vergütung dafür erwartet werden.
Insofern: Wenn Dein Arbeitgeber sagt, er ordnet Dir 1 Überstunde pro Tag an und "untersagt" Dir weitere Überstunden, dann ist es "Dein Problem", wenn Du länger bleibst und Du kannst dafür auch keine Vergütung erwarten. Weigerst Du Dich, die angeordnete Überstunde zu leisten, kann er Dich fristlos kündigen.
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