Vielen Dank für Eure Antworten! Das mit dem Prüfungsamt und/oder dem Personalbüro werde ich mal probieren!
Vielen Dank für Eure Antworten! Das mit dem Prüfungsamt und/oder dem Personalbüro werde ich mal probieren!
Am besten Du fragst in Deiner (künftigen) Arbeitsstelle, ob sie Dir diesen Wisch dafür ausfüllen und unterzeichnen, wenn ja, ist alles Paletti....viel Spaß !
KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben(Sir Alec Guiness)
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst
der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines
sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes
zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines
Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
4. eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger,
in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege
oder Krankenpflegehilfe.
Gruß
Nico
Ach ja....genau den Wisch, den Froschkönig angegeben hat ausdrucken und ausfüllen lassen.