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---edit --- hat sich erledigt
Geändert von Hebz (12.07.2017 um 16:34 Uhr)
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Da würde ich mich von einem Fachanwalt beraten lassen. Vorstrafen, die nicht im allgemeinen Führungszeugnis (nur im behördlichen) stehen darf man vielleicht unter den Tisch fallen lassen (?) oder ggf. abwarten bis die Einträge gelöscht werden (kann dauern).
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