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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zu der ich sonst nicht viel gefunden habe.

    Also ich schreibe im April Examen, bin dann offiziell Ende Juni fertig. Ich bin über meine Eltern, die beide Beamte sind, privat mit Beihilfe krankenversichert.

    Am 1. Juli bin ich dann ja kein Student mehr, also nciht mehr in der Ausbildung und daher nicht mehr beihilfeberechtigt, oder?

    Kann ich dann im Anschluss sofort in ne gesetzliche Kasse? Aber dann in einen nicht Studententarif?

    Muss ich mich dann arbeitslos melden?

    Im Prinzip weiß ich nicht wie ich die 2-3 Monate rechtlich überbrücken muss. Was für einen Status besitze ich, wo muss ich mich für was ummelden usw.
    Damit ich ordentlich Krankenversichert bin und das alles geordnete Bahnen geht.

    Vielen Dank



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  2. #2
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    Zum Thema Krankenkasse: war auch immer privat bei meinen Eltern versichert. Unser Versicherungstyp hat mir gesagt, dass wir die Krankenkasse (privat) zwischen Examen und Arbeitsbeginn (waren bei mir immerhin 6 Monate) auf Beihilfebasis weiter laufen lassen, also alles wie gehabt. Hätte ich in der Zeit eine ärztliche Behandlung/Krankenhausaufenthalt nötig gehabt, hätten wir die private Krankenversicherung dann durch einen Anruf auf den Vollbeitrag umgestellt. War aber nicht nötig.

    In die gesetzliche musst du dann erst mit Antritt der neuen Stelle wechseln. Ich habe meine alte private Versicherung in dem Zuge in Anwartschaft und statioäre Zusatzversicherung umgewandelt.

    Arbeitslos habe ich mich nicht gemeldet. Den Aufwand war mir die wenige Zeit nicht wert. Ich glaube du kannst zwar Zuschüsse zur Bewerbung und Co. beantragen, aber wenn du finanziell nicht drauf angewiesen bist, würde ich den Akt nicht machen.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von neroxita
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    du kannst auch einfach noch ein promotionssemester anhängen. da bekommt man, zumindest in würzburg, die studiengebühren zurück. und dann hast du in aller ruhe bis oktober zeit, dich um alles zu kümmern. gerade wenn man nachem examen noch ins ausland will, ist das die einfachste lösung. und arbeitslos braucht man sich auch nicht sofort zu melden.
    zumal ja viele nach dem examen noch was für die dr.arbeit tun und sei es nur dir verteidigung inklusive vorbereitung.
    Was geht das geht und was nicht geht das geht eben nicht!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    ich hab auch noch eine Frage zu der Zeit zwischen Examen und 1. Stelle.
    Weiß jemand wie das mit einem Studentenjob ist? Eine Freundin meinte, dass man die Approbation nicht beantragen darf, solange man noch seinem Studentenjob nachgehen möchte. Weiß da jemand mehr?
    Ich mache im Mai meine mündliche Prüfung, bin dieses Semester noch als Studentin eingeschrieben und habe vor im Oktober meine erste Stelle anzufangen. Dazwischen wollte ich gern etwas reisen und Doktorarbeit schreiben. Doch dafür brauche ich Geld und wollte noch meinen Studentenjob im Uniklinikum weiter machen. Kann ich dann einfach meine Approbation erst später beantragen?
    Ab wann genau ist man offiziell kein Student mehr?

    Ich hoffe jemand weiß da etwas besser Bescheid, denn im Netz hab ich bis jetzt auch noch nichts brauchbares gefunden. Danke!

    Lieben Gruß
    Kathi



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Der Studentenstatus ist nicht hinderlich für die Approbation, man denke nur an die angehenden MKG-Chirurgen, die nach dem HM-Studium als approbierte Ärzte ZM studieren.

    Du bist offiziell kein Student mehr, wenn dich die Uni aufgrund bestandener Abschlussprüfung exmatrikuliert... oft geschieht das erst zum Semesterende, außer man beantragt die sofortige Exmatrikulation.



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