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Die gilt die auch dann. Es ist in dem Sinne ja eine Verschreibung. Nur eben eine für den Privatbedarf und dass sie - ausnahmsweise! - der Schriftform entbehren darf. Gleiche Regeln wie sonst auch daher für Zahnärzte.
Dass darüber hinweggesehen wird, da brauchen wir uns nicht drüber streiten, rechtmäßig ist es aber keinesfalls.
Gruß,
Schnatti