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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    07.02.2003
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    Ok danke für die Tips!

    Kann man das Format DIN A6 bei open office irgendwo einstellen?

    Gibts irgendwo eine Mustervorlage für ein Privatrezept?

    ...Hatte zwar vor 3 Monaten Pharma-Staatsexamensprüfung, aber schon vieles wieder vergessen...



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.09.2007
    Semester:
    fertig, aber Apothekerin
    Beiträge
    143
    Einmal die Antwort von der anderen Seite:

    bei Privatrezepte prüfe ich in der Regel nach, ob es den entsprechenden Arzt auch wirklich gibt - die Arbeitsstellen-Adresse (event. mit Abteilung)ist daher ganz praktisch
    es kommt allerdings auch sehr darauf, was verordnet wird - da gefälschte Tilidin/Tramal oder Benzo-Rp recht häufig vorkommen, bin ich dabei vorsichtig

    zum Nachprüfen nutze ich das Telefonbuch, Internet, niedergelassene Ärzte findet man ja über die Homepage der KV
    ein gedruckter "Briefkopf" wirkt natürlich besser, aber ändert an meinem Vorgehen nichts (obwohl ein reines handschriftliches Rezept hatte ich auch noch nicht)

    So was gehört alles drauf - eigentlich nicht viel, sondern nach dem Motto: wer bin ich, für wen soll es sein und was soll es sein
    1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift des Arztes
    2. Datum
    3. Name und Geburtsdatum der Person
    4. Wirkstoff mit Stärke oder FAM-Name sowie Stückzahl (ansonsten kleinste Stärke und Packungsgröße) bzw. Normgröße und Darreichungsform
    5. Gültigkeitsdauer der Verschreibung (ansonsten 3 Monate)
    6. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person



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  3. #8
    LA Avatar von alex1
    Mitglied seit
    11.03.2002
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    "Just treat!"
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    724
    "Einen eigenen Stempel habe ich nicht!"

    Dann macht euch einen. Das Ding kostet vielleicht 10 Euro inklusive Versand im Internet!
    In God we trust, all others must have data.



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  4. #9
    Gold Mitglied Avatar von lara162
    Mitglied seit
    18.08.2004
    Beiträge
    494
    Wenn man Freunden Rezepte ausstellt, muss man dieses diesen eigentlich auch in Rechnung stellen. Nur engen Verwandten und der eigenen Familie darf man kostenlos repzeptieren.

    Wenn es eh Rezepte sind, die nicht bei der Kasse eingereicht werden spielt das wohl keine Rolle, anderenfalls könnte man natrürlich rechtlich belangt werden (fragt sich wie oft das wirklich vorkommt bzw. überhaupt auffällt).



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  5. #10
    Airborne Avatar von gnuff
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    25.03.2002
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    Facharzt
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    Zitat Zitat von Pherenike Beitrag anzeigen
    Einmal die Antwort von der anderen Seite:

    bei Privatrezepte prüfe ich in der Regel nach, ob es den entsprechenden Arzt auch wirklich gibt...
    sehr gut, ich habe mich nämlich gerade gefragt ob das ueberhaupt jemand macht...
    Dermatologist is Greek for "fake doctor"! - Perry Cox, MD



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