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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Banned
    Mitglied seit
    26.01.2010
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    Hallo :
    Ich bin neu hier, lese hier das Forum seit langer Zeit.
    Das Problem ist einwenig komplex. Ich versuche es kurz zu schildern. Mal sehen, ob es gelingt.

    Ein Student (med) wird Opfer schwerer persönlicher Übergriffe (sexuelle Gewalt), als Folge der Übergriffe wird der Student schwer psychisch krank.
    Der Student hatte vorher keine sexuellen Erfahrungen, niemals in seinem Leben!, Grund dazu ist, dass der Student unter Leistenhoden bis zum 14.Lebensjahr leidet und die Hoden (eigentlich beide Geschlechtsorgane) kein Wachstum erfahren haben, gar kein Wachstum.
    Die Genitalien sind wie bei einem Baby geblieben.
    Diese sexuelle Gewalt war seine erste sexuelle Erfahrung, sein ERSTES MAL, unter anderem war aus diesem Grund die Verarbeitung nicht möglich.
    Wegen der psychischen Folgen hat er sein Studium verloren.

    Er hat mit viel Mühe wieder „Fuß gefasst“ und will sein Studium wieder aufnehmen und es absolvieren.

    Frage an das Forum: hätte der Student eine Chance vor Gericht seinen Studienplatz (sein Studium) wieder zu bekommen?
    Gegen die Übergriffe könnte er sich nicht währen, die Übergriffe kann man so beschreiben:
    Man wird auf der Strasse mit Pistole überfallen: Hände Hoch, Geld her oder ich schieße!!!

    Was denkt ihr?
    Danke
    Jürgen



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Hallo und Willkommen im Board,

    Wegen was sollte man denn die Uni verklagen??
    Hat der Betroffene schon irgendwelche Leistungen in der Tasche ??
    Zwangsgeext oder was ist passiert??

    Hoffe es geht NICHT um Dich.

    Grüße



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  3. #3
    Banned
    Mitglied seit
    26.01.2010
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    21
    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Wegen was sollte man denn die Uni verklagen??
    Hat der Betroffene schon irgendwelche Leistungen in der Tasche ??
    Zwangsgeext oder was ist passiert??
    Ja, er hat alle Leistungen von Physikum und die beiden Ersten klinischen Semester nach alter AO. Diese Scheine und Zeugnise hat er komplett.

    Die Frage mit Zwangsex ist einwenig schwer zu beantworten, Ja und Nein, würde ich sagen.

    Die Uni wollte ihn nicht mehr rückmelden lassen, mit der Auflage, er solle in einem andren Bundesland studieren. Das ist sozusagen, eine Vereinbarung zwischen Fakultät und dem Studeten, als der Geistige Zustand am Boden, Nein, im Keller war.



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    38.374
    Und warum bewirbt er sich dann nicht entsprechend dieser Vereinbarung mit den bereits gemachten Scheinen an einer anderen Uni? Ich glaube nicht, dass sich da vor Gericht irgendetwas erstreiten lässt. Interessant wäre auch, ob die Uni ihn exmatrikuliert hat oder er sich selbst... sprich: Was steht auf der Exmatrikulationsbescheinigung?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Naja im Exmatrikulations-Bescheid (zumindestens an unserer Uni) steht nen Ex-Grund da
    gibts so Ex-Grund wegen endgültiden Nichtbestehens oder Sonstige Gründe, was steht da??
    Ansonsten könnte man sich ja an einer anderen Uni für ein höheres Fachsemester bewerben.... (gilt die alte AO überhaupt noch??)

    EDIT: Da war Feuerblick schneller.....



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