Was du nach dem Antrag machst, ist HSS egal
Und ja, du kannst das SK nur für die nächstgelegene Uni in deinem Bundesland beantragen.
Was du nach dem Antrag machst, ist HSS egal
Und ja, du kannst das SK nur für die nächstgelegene Uni in deinem Bundesland beantragen.
Okay, danke dir. Hmm, schade, dann kann ich mir das dennoch direkt sparen und nur hoffen. Aber ist ja eh noch Zeit.
Sei der Grund, warum jemand an das Gute im Menschen glaubt.
1) Ist das so?
2) Mir sagte die Sachbearbeiterin, dass nur 3 Gehaltsabrechnungen und der Arbeitsvertrag notwendig seien. Braucht man den Wisch der Personalabteilung über die ungekündigte Anstellung tatsächlich?
3) Zählt nur der Zeitpunkt der Antragstellung für den Ortsantrag? Was passiert, wenn man Anfang August kündigt und dann am 10.08. die Zulassung über den Ortsantrag erhält? Muss man zum Zeitpunkt der Zulassung Mitte August nochmal das ungekündigte Beschäftigungsverhältnis nachweisen?
1.) Ja. Kannst du auch auf der Seite von Hochschulstart nachlesen.
2.) Keine Ahnung. Ich hab den Wisch eingereicht, aber ich geh auch gern auf Nummer sicher.
3.) Es zählt nur der Zeitpunkt der Antragsstellung. Was du zwei Tage später machst, ist dein Bier.
mal kurz so zwischendurch:
kann ich eigentlich selbst eidesstattlich versichern, dass mein arbeitsverhältnis ungekündigt ist oder muss ich da was von der personalabteilung haben?