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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.12.2009
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    @ Steffi:

    Also, da Berlin auch im SS Medizin anbietet, kannst du bis SS 2011 wareten. Im SS ist die Grenze weniger eng als im WS. Letztes Mal war es SK 5, Note 2,1. Mal gucken wie es dieses SS auschaut. Wenn das ungefähr so bleibt, und du willens bist noch ein Semester zu warten, dann kannst du doch in Berlin bleiben und müsst nicht DESWEGEN heiraten. Wenn ihr sowieso vorhattet zu heiraten aber nicht zu viel sonst,
    MfG, Doc_Schmock



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  2. #27
    Sind wir gleich da?
    Mitglied seit
    23.02.2008
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    1.088
    Na wir hattens sowieso vor und nur wegen des Bafögs verschoben...Aber nun haben wir uns das alles nochmal durchgerechnet und festgestellt, dass es uns nicht sooo sehr wehtut, sollte ich nur einen Bruchteil Bafög bekommen.

    Aber zum SK: Wie war denn vom Sommer 09 auf Winter 09/10 ein so großer Sprung möglich? Da kann man ja nur hoffen, dass sich das wieder zurückentwickelt.

    Werde trotzdem jetzt zum Winter den Antrag für SK 3 zum ersten Mal stellen, vielleicht habe ich ja eine Riesenportion Glück??!!



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  3. #28
    Gregorian84
    Guest
    Hey....weiss jmnd zufällig was es eigentlich SK 5 bedeutet? Ich hab nämlich kein SK und möcht wissen ob ich an der Uni mit SK 5 als Voraussetzung reinkomme , wenn ich (angenommen) zum WS 10/11 auf Grund der Wartezeit zugelassen werde. lieben gruss an alle.



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  4. #29
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    03.02.2009
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    1.020
    und du bist sicher, dass du Medizin studieren möchtest und nicht vorher umkommst, weil du alleine versuchst über die Straße zu kommen, ja?



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  5. #30
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
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    Zitat Zitat von Gregorian84 Beitrag anzeigen
    Hey....weiss jmnd zufällig was es eigentlich SK 5 bedeutet? Ich hab nämlich kein SK und möcht wissen ob ich an der Uni mit SK 5 als Voraussetzung reinkomme , wenn ich (angenommen) zum WS 10/11 auf Grund der Wartezeit zugelassen werde. lieben gruss an alle.
    Dabei bedeutet

    1. Bewerberin/Bewerber ist schwerbehindert;
    2. Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort;
    3. Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären,
    wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse
    liegenden Gründen (Sonderantrag);
    4. Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort;
    5. Alle übrigen.

    Rat mal wo es steht.....



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