Hallo,
die Frage nach den Zulassungschancen ist, verständlicherweise, eine der häufigsten Fragen, die an die ZVS gerichtet werden. Diese Frage lässt sich aber nicht ohne weiteres beantworten, weil der Zulassungsentscheidung im zentralen Zulassungsverfahren ein komplexes Prüfungsverfahren vorausgeht.
Zusätzlich ist auch zu Bedenken, dass ab dem Wintersemester 2005/2006 die Vergabe der in das zentrale Verfahren der ZVS einbezogenen Studiengänge eine durchgreifende Änderung erfahren hat. Die ZVS vergibt jetzt nur noch 40 % der Studienplätze selbst, wobei 20 % für Abiturbeste und die übrigen 20 % für die Auswahl nach Wartezeit vorgesehen sind. Darüberhinaus gibt es ab diesem Semester in der ZVS-Quoten kein Nachrückverfahren mehr, nicht angenommene Studienplätze gehen in das Auswahlverfahren der Hochschulen über.
Andererseits vergeben die Hochschulen ab WS 2005/2006 60 % der Studienplätze selbst. Es gibt auch keine Beschränkung auf eine nur einmalige Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen mehr. Für Studienbewerber/innen, die trotz relativer Nähe ihrer Abiturnote (DN / Gesamtnote) zu den Auswahlgrenzen nach dem Grad der Qualifikation im Auswahlverfahren der ZVS oder bei einer Hochschule bisher gescheitert waren, könnten sich hier neue Zulassungschancen eröffnen. Da der maßgebliche Einfluss der DN der HZB in diesem Verfahren zwar gewahrt bleiben soll, aber auch andere Auswahlkriterien zusätzlich herangezogen werden können (z.B. gewichtete Einzelnoten, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben, das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, eine Berufsausbildung oder -tätigkeit, das Ergebnis eines Auswahlgesprächs, das über Motivation und Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf Aufschluss geben sowie Fehlvorstellungen vermeiden soll) - die konkreten Einzelheiten finden sie unter Service-Download/Nützliches/Das Studienplatzangebot auf der ZVS-Internetseite - ,sind verlässliche Vorhersagen für Vergabeverfahren leider nicht möglich.
Mit freundlichem Gruß
Ihre ZVS