Du bist ja keine Behörde oder Arztpraxis, die zur Aufbewahrung von Daten und Akten verpflichtet ist. Die Patientendaten, die Du in Deiner Arbeit verarbeitet hast, lagern doch sowieso in irgendeinem Archiv, oder?
Und mit abgeschlossener Promotion, sprich -verliehener Urkunde- sollte das Verfahren doch legal und glaubwürdig abgschlossen sein, so daß weitere Beweise für das Verfahren nicht mehr nötig sind und Du sämtliche Unterlagen entsorgen kannst.
Da das aber -wie man ja auch schon gemerkt hat- nur Vermutungen sind, werde ich den Thread doch noch verfolgen, um zu sehen, ob es andere Tatsachen und Vorschriften gibt
Frag doch mal im Dekanat/Promotionsbüro der Uni, oder bei Deinem(r) Dr.-Vater/Mutter nach. (Toller Tip, wärste von alleine nicht drauf gekommen, oder ).