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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
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    Hallo,

    bin gerade am ausmisten ...

    Kann mir jemand sagen wie lange man die Unterlagen der Promotion (Daten) aufheben muss ?

    Gruß pieks



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Du bist ja keine Behörde oder Arztpraxis, die zur Aufbewahrung von Daten und Akten verpflichtet ist. Die Patientendaten, die Du in Deiner Arbeit verarbeitet hast, lagern doch sowieso in irgendeinem Archiv, oder?
    Und mit abgeschlossener Promotion, sprich -verliehener Urkunde- sollte das Verfahren doch legal und glaubwürdig abgschlossen sein, so daß weitere Beweise für das Verfahren nicht mehr nötig sind und Du sämtliche Unterlagen entsorgen kannst.
    Da das aber -wie man ja auch schon gemerkt hat- nur Vermutungen sind, werde ich den Thread doch noch verfolgen, um zu sehen, ob es andere Tatsachen und Vorschriften gibt
    Frag doch mal im Dekanat/Promotionsbüro der Uni, oder bei Deinem(r) Dr.-Vater/Mutter nach. (Toller Tip, wärste von alleine nicht drauf gekommen, oder ).



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Also ich musste im Ethikantrag zum meiner Promotion angeben wie lange die Studiendaten aufbewahrt werden, evtl. gibt es so etwas bei dir ja auch. An korrekte Entsorgung von personenbezogenen Daten denken!



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  4. #4
    Platin Mitglied
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    Danke für Eure Antworten.

    So ähnlich wie Du, Relax, hätte ich auch gedacht. Aber Du weißt doch: Deutschland und seine Bürokraten

    Bei mir gabs keinen Ethikantrag o.ä. War ne profane statistische Arbeit aus Patientenakten ..

    Dass die Daten "geschreddert" werden müssen ist mir klar.

    Vielleicht weiß ja noch jemand was genaueres?

    Gruß pieks



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