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  1. #21
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    So, ich grabe mal diese über 10 Jahre alte Threadleiche aus, weil sich zwischenzeitlich was getan zu haben scheint!

    In einem Telefonat mit Brutus gestern abend (danke dafür ) brachte er mich auf die Idee, dass Minusstunden nach Bereitschaftsdienst mittlerweile ein Problem für den Arbeitgeber sind. Er hat eine Holschuld. Link

    Zitat Zitat von Link
    Im letzten Fall fällt das Ergebnis in den negativen Bereich, d.h. hier könnten theoretisch sogenannte Minusstunden entstehen, welche bei der Erbringung der regelmäßigen Arbeitszeit fehlen würden. Hierzu ist jedoch festzustellen, dass es sich bei der Erbringung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit um eine sogenannte Holschuld des Arbeitgebers handelt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Dienstpläne so zu gestalten, dass Ärztinnen und Ärzte innerhalb des Ausgleichszeitraums die vereinbarte Regelarbeitszeit erfüllen können, sprich: Er muss sich die Regelarbeitszeit dienstplanmäßig „holen“. Tut er es nicht, hat er dieses Versäumnis selbst zu vertreten und gerät hinsichtlich der Arbeitsleistung in Annahmeverzug. Aus diesem Rechtsgrund darf der Arbeitgeber keine Entgeltkürzung vornehmen, wenn die Ärztin/der Arzt die festgelegte Regelarbeitszeit im Ausgleichszeitraum nicht vollständig abgeleistet hat (§ 615 BGB).

    Vorsorglich kann es – insbesondere bei niedriger bewerteten Bereitschaftsdiensten – hilfreich sein, eine Klausel über den höchstmöglichen Umfang des Freizeitausgleichs in den Tarifvertrag aufzunehmen, um die Entstehung des Problems von vornherein zu verhindern. Im TV-Ärzte Entgelt Asklepios ist vereinbart:

    "Freizeitausgleich im Anschluss an einen Bereitschaftsdienst ist höchstens in dem Umfang zulässig, welcher der Bewertung dieses Dienstes als Arbeitszeit … entspricht."

    Aktuell arbeite ich auch in einem Dienstsystem, in dem man bei BD unter der Woche als Vollzeitkraft mit 1,2 Stunden ins Minus rutscht. Wie mit mir als 80%-TZ-Kraft verfahren wird, werde ich frühestens nächste Woche rausfinden.
    Diskussionspunkt war hier, ob bei 80% TZ am Folgetag 8 Stunden abgezogen werden oder nur 6,4 Stunden.

    Vielleicht kann da der ein oder andere Erfahrungen mitteilen?
    Geändert von Moorhühnchen (21.01.2023 um 13:07 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  2. #22
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    So, auf Hühnchens Wunsch mal verschoben.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #23
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Aktuell arbeite ich auch in einem Dienstsystem, in dem man bei BD unter der Woche als Vollzeitkraft mit 1,2 Stunden ins Minus rutscht. Wie mit mir als 80%-TZ-Kraft verfahren wird, werde ich frühestens nächste Woche rausfinden.
    Diskussionspunkt war hier, ob bei 80% TZ am Folgetag 8 Stunden abgezogen werden oder nur 6,4 Stunden.

    Vielleicht kann da der ein oder andere Erfahrungen mitteilen?
    Hatte das bis vor Kurzem in einem Haus mit AVR DWBO. Werktags Dienst 15:00-08:00 Folgetag, erste 8,5h Regelarbeitszeit inkl „Pause“, dann bis 7:15 BD mit Faktor 0,85 (also ca 6,6h), Rest Vollarbeit wegen Übergabe. Vollzeit-Kollegen kamen durch den Abzug 8h Soll-Arbeitszeit im Z.n. Dienst mit leichtem Minus raus. Ich hatte als 80%-Kraft jeweils nur 6:40 h Soll-Arbeitszeit in der Zeiterfassung sowohl am Tag des Dienstbeginns als auch am Folgetag und habe deshalb mit jedem Werktagsdiendt Plusstunden generiert.



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  4. #24
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Das ist schonmal ein guter Hinweis. Wenn das in meinem Haus genauso wäre, müsste ich immerhin noch 0,4 Stunden des BD ausgezahlt bekommen, was 16€ entspricht.
    Nicht lohnenswert, aber nach allem, was mit meinen Abrechnungen bisher in 3 Monaten schiefgegangen ist (falsch berechnete Lohnsteuer, keine Beiträge ans Versorgungswerk), werde ich jeden Cent überprüfen!!

    Momentan würde ich lieber (deutlich) früher als 15:30 Uhr in den Dienst starten, aber im Sommer sieht das vielleicht schon wieder ganz anders aus, wenn ich vor dem Dienst auf meiner Terrasse liegen könnte!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #25
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Diskussionspunkt war hier, ob bei 80% TZ am Folgetag 8 Stunden abgezogen werden oder nur 6,4 Stunden.

    Vielleicht kann da der ein oder andere Erfahrungen mitteilen?
    Es wird Dir so viel abgezogen, wie viel Stunden du an dem Tag normalerweise arbeitest. Wenn Du bei 80% eine 4-Tage-Woche hast und Mittwoch immer frei, dann wird Dir für einen Dienstagsdienst nichts abgezogen.



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