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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo an alle Eltern,
    Wie läuft das mit der Ärzteversorgung in der Elternzeit?
    Muss ich freiwillig Beiträge zahlen, oder sollte ich das tun?
    Oder zahl ich einfach nicht, aber die Zeit wird als rentenerhaltend angerechnet wie in der Rentenversicherung?
    Wie habt ihr das gemacht?
    Vielen Dank
    Fernanda



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
    Beiträge
    3.755
    Am besten du rufst bei deinem Versorgungswerk an, mitteilen musst du es ihnen auf jedenfall wenn du Elternzeit nimmst (ansonsten kommt eine Rechnung über zu zahlende Beiträge) und die können dir auch ganz genau sagen was du zahlen musst bzw. wie das geregelt ist.

    Wenn du die Antwort dann hier noch postet kann der nächste sich den Anruf evtl. sparen



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  3. #3
    endlich fertig! Avatar von lala
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    Hallo,
    habe jetzt mal in meinen Unterlagen nachgesehen:
    Du bist in Mutterschutz/Elternzeit weiterhin "Pflichtteilnehmer" der Ärzteversorgung, wirst aber in dieser Zeit "abgabefrei" geführt - heißt, Du zahlst nichts sofern Du nichts verdienst. Der Versorgungsanspruch bleibt bestehen (wie in der Rentenversicherung), Du kannst freiwillige Beiträge für diese Zeit einzahlen wenn Du willst....ich mach`s nicht.
    Das ganze solltest Du der ÄV rechtzeitig mitteilen, die schicken dann so ein Formular was dein Arbeitgeber/Personalabteilung ausfüllen muss....
    LG,
    lala

    Übrigens zahl ich auch in die ÄK nur einen reduzierten Beitrag wegen Mutterschutz/Elternzeit....musste denen das aber auch rechtzeitig mitteilen/nachweisen - nur so als Tip



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Hallo und danke für die Antworten,
    habe inzwischen auch ein Schreiben der Ärzteversorgung bekommen, wo drin steht, dass ich beitragsfrei weiter versichert bin. Eine freiwillige Zahlung ist zwar möglich, aber auf meine Nachfrage hin wurde mir davon abgeraten. Das Geld kann man privat besser anlegen, wenn man es denn gerne sparen möchte.

    Viele Grüße
    Fernanda



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