Tach.
Letztlich hängt das davon ab, wie sich die Arbeit in diesen KV-Praxen gestaltet. Genau genommen erwarten die KVen ja, daß niedergelassene Fachärzte diesen Dienst versehen. Dazu benötigt man eine Niederlassung und eben auch eine Arztnummer. Niederlassungen gehen nunmal zwangsläufig mit einem Facharzt einher. Soweit die theoretische Überlegung.
Praktisch ist das natürlich so, daß die Niedergelassenen häufig kein Interesse daran haben, diese Dienste zu schieben, und daher auf im Krankenhaus tätige Kollegen zurückgreifen, die sich so ein paar Euros dazuverdienen. Die Unterlagen für die Dienste erhält man dann von den Kollegen, die man vertritt. Diese halten damit also sozusagen auch den Kopf für das hin, was ihre Vertretung so macht. Zumindest zunächst mal. Insofern fragen da die Niedergelassenen selten nach der Facharztausbildung (was bedeutet, daß man PRINZIPIELL natürlich auch als Berufsanfänger solche Dienste machen KÖNNTE).
Sollte es im Rahmen einer Beschwerde / Klage / Behandlungsfehler etc. dann doch mal Ärger geben, werden diese(Niedergelassenen) sich aber sehr rasch an den tatsächlich tätigen Kollegen wenden. Und, meiner persönlichen Meinung nach, müsste man in so einem Fall entweder sehr erfahren sein, oder ein sehr dickes Fell haben.
Generell sind KV-Dienste häufig pille-palle, ABER es geht letztlich auch in einem KV-Dienst darum zu entscheiden: wen behandle ich ambulant, wen stationär. Selbst erfahrene Fachärzte liegen da manchmal daneben.
Solltest Du nun argumentieren: ok, ok, weise ich eben jeden Patienten ein - würde daraus folgern, daß Du vermutlich nur einmal eine KV-Vertretung machen wirst
Ich rate Dir auf jeden Fall ERNSTHAFT davon ab, als Berufsanfängerin KV-Dienste allein zu machen. Es gibt, glaube ich, auch keinen Richter auf dieser Welt, der Dir im Falle einer Klage Deinen Altruismus dankt...
Meint
Hypnos