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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Aber einen Härtefallantrag hattest du gekriegt oder? Und das Attest (wo du dann jetzt gegen klagen willst) bezog sich auf einen regulären Versuch?

    Du kannst dich gerne wieder bei der ZVS bewerben, dann zum ersten Semester und an deiner neuen Uni wirst du wahrscheinlich auch unterschreiben müssen (zumindestens bei uns) das du noch Prüfungsanspruch hast, es gibt auch Unis die tragens in die Exma ein.....

    "Irgendwie liest man überall nur, dass es vielen so geht, aber ne richtige Lösung gibts halt nich" Schonmal dran gedacht, daß es für den Großteil einfach keine (befriedigende) Lösung GIBT?



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Hey!
    Ich hab genau das gleiche Drama leider bei einer Freundin erleben müssen:
    Wie ich das mitbekommen habe, kann man sich einen erneuten Anlauf bei der ZVS sparen, die haben an Unis mit mehr Wiederholungsprüfungen verwiesen. Wo studierst du denn bzw. wie viele Versuche hattest du denn? Bei uns gibt's 5 Wiederholungsmöglichkeiten- sprich man kann jede vorklinische Prüfung 6 mal machen! Soweit mir bekannt ist, sind das mit Abstand die meistmöglichen Versuche.
    Also vielleicht versuchst du's zum Beispiel mal hier oder erkundigst dich an anderen Unis.
    Meine Freundin hat sich bewußt gegen das Ausland entschieden- war hier 6 mal durch Physio gerasselt & hätte bundesweit keinen Prüfungsanspruch mehr gehabt.
    sie hätte zwar im Ausland studieren können, in Deutschland später aber nicht praktizieren!!!Weil sie von Seiten der BRD ja ihren Anspruch verloren hatte.Und sie wollte sich so quasi nicht "selbst aus D rausschmeißen" wie genau das allerdings die juristische Begründung ist, kann ich dir nicht sagen. Letzlich hat sie sich für das "kleinere Übel" (in ihren Augen) entschieden und hat mit Zahnmedizin begonnen... vielleicht wäre das ja auch was für dich?



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  3. #8
    föllig vertig Avatar von lottisworld
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    Aber ist es nicht grundsätzlich so, das bei verlorenem Prüfungsanspruch die Möglichkeit besteht, den kompletten Kurs zu wiederholen?
    Hier in Berlin steht das jedenfalls so in der LVO, und so wie ich das verstanden habe, betrifft das auch nur den jeweiligen Teilbereich, also den, wo die Klausur nicht bestanden wurde.
    Von Ehemaligen (ältere LVO) weiß ich, das die sehr wohl die Möglichkeit hatten, den Schein in einem anderen Bundesland zu erwerben, wenn sie es hier nicht geschafft hatten.(Da gab es das mit Kurswiederholung noch nicht)
    Ich würde auf jeden Fall mal in Kontakt treten mit den Lehrsekretariaten anderer Unis und das abklären. Und vor Allem nicht die Exmatrikulation abwarten...
    Danach wirds nämlich richtig schwer...
    Kopf hoch, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
    LG



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  4. #9
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Damals in den Ardennen...
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    Zitat Zitat von lottisworld Beitrag anzeigen
    Aber ist es nicht grundsätzlich so, das bei verlorenem Prüfungsanspruch die Möglichkeit besteht, den kompletten Kurs zu wiederholen?
    Wie bei IMPP-Fragen gilt auch hier: Grundsätzliches gibt es selten bis (Betonung auf) nie

    Zitat Zitat von lottisworld Beitrag anzeigen
    Und vor Allem nicht die Exmatrikulation abwarten...
    Danach wirds nämlich richtig schwer...
    Danach wird es nicht nur schwer, sondern so gut wie unmöglich - Betonung auf unmöglich

    Zitat Zitat von lottisworld Beitrag anzeigen
    Kopf hoch, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
    LG
    Ach wäre doch nur alles im Leben so einfach
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  5. #10
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    09.08.2007
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    @Dokra: Das stimmt so nicht... Natürlich wird ein Studienabschluss (vor allem EU Abschlüsse) in D anerkannt. Studieren darfste halt hier nicht mehr.
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