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Aber einen Härtefallantrag hattest du gekriegt oder? Und das Attest (wo du dann jetzt gegen klagen willst) bezog sich auf einen regulären Versuch?
Du kannst dich gerne wieder bei der ZVS bewerben, dann zum ersten Semester und an deiner neuen Uni wirst du wahrscheinlich auch unterschreiben müssen (zumindestens bei uns) das du noch Prüfungsanspruch hast, es gibt auch Unis die tragens in die Exma ein.....
"Irgendwie liest man überall nur, dass es vielen so geht, aber ne richtige Lösung gibts halt nich" Schonmal dran gedacht, daß es für den Großteil einfach keine (befriedigende) Lösung GIBT?