Nachfragen bei Ärztekammer Brandenburg.
Hat der gute Mann überhaupt eine Weiterbildungsberechtigung .......?
Dann sollte er nämlich über solch einfach Dinge schon informiert sei !
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Hallo,
ich wurde beim Bewerbungsgespräch (Radiologie Assistenzarztstelle 1. WB-Jahr, also Anfänger) vom Chef gefragt, wo und wann ich mein klinisches Jahr ableisten möchte.
Er ging davon aus, dass es Pflicht sei 12 Monate fachfremd zu arbeiten.
Ich verstehe die Weiterbildungsordnung in dem Sinne, dass 12 Monate angerechnet werden (in anderen Fächern), aber von PFLICHT steht da nix.
Weiss da jemand Bescheid? Ich würde ungern ein Jahr fachfremd arbeiten ;)
Ich sollte noch erwähnen, dass dort seit längerer Zeit keine Assis mehr eingestelt wurden, und somit durchaus die Möglichkeit besteht, dass einfach nicht der aktuelle Stand bekannt ist bei den Kollegen.
Danke !
Geändert von chucknorris1234 (21.04.2010 um 09:18 Uhr)
Nachfragen bei Ärztekammer Brandenburg.
Hat der gute Mann überhaupt eine Weiterbildungsberechtigung .......?
Dann sollte er nämlich über solch einfach Dinge schon informiert sei !
Einfach mal in die für Dich zuständige Weiterbildungsordnung schauen...
ich zitiere:
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
• 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
angerechnet werden
• 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes
abgeleistet werden
Für mich ist das eindeutig ein KANN, und nicht ein MUSS.
Geändert von chucknorris1234 (21.04.2010 um 09:33 Uhr) Grund: Copy & Paste Fehler
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Dann ist ja alles gut und die Frage beantwortet