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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    22.12.2001
    Semester:
    fertig!
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    Hallo!

    Ich habe eine Frage, zu der ich so noch keine Antwort gefunden habe...
    Aus privaten Gründen werde ich wohl in ein anderes Bundesland ziehen. Habe jetzt bald 3,5 Jahre Anästhesie in Bayern gemacht und müsste dann die Weiterbildung in einem anderen Bundesland weiterführen.

    Gibt das ein Problem mit der Anerkennung der bisherigen WB-Zeit und den ganzen Narkosezahlen etc. die ich bisher schon gemacht habe? Habe die Zahlen natürlich ordnungsgemäß in dem WB-Heft der dgai dokumentiert.

    Hat von euch jemand schon während der WB-Zeit das Bundesland gewechselt und evtl. auch schon Facharzt gemacht? Gab es da irgendwelche Probleme?

    Viele Grüße,
    Ine



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  2. #2
    Platin Mitglied Avatar von blanko
    Mitglied seit
    03.07.2002
    Ort
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    Beiträge
    547
    Habe einige Kollegen, die problemlos das Bundesland gewechselt haben und dann ihren Facharzt ohne Zeitverlust abgelegt haben. In der Regel unterscheiden sich die Anforderungen der Bundeslaender ja nicht wesentlich von der Musterweiterbildungsordnung.
    Wie immer giult aber: dein Ansprechpartner ist die Aerztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Einfach mal anschrieben. Sind meistens gern behilflich.

    Viel Glueck beim unzug.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    25.05.2008
    Beiträge
    100
    Ist kein Problem die WBO unterscheiden sich wenn überhaupt dann nur minimal.



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  4. #4
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
    25.03.2002
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    Probleme gab es nicht, aber die Verwunderung meinerseits, dass BaWü bei der Anmeldung zur FA-Prüfung den Röntgen-Einweisungskurs (8h) und den Grundkurs Psychosomatische Grundversorgung haben wollte.....
    Also vorher schlau machen!



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