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Thema: AdH Rostock

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Platin Mitglied Avatar von DocMartin
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    Das würde mir dann umwerfende 6,5 Punkte mehr bringen^^






  2. #22
    Registrierter Benutzer Avatar von Hubert Cumberdale
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    Weiß jemand zufällig, ob sich die von der Uni Rostock angegebene Grenze von 2,0 nur auf 60% DN + 40% gewichtete Fächernoten oder auch auf 51% DN + 49% AWG bezieht?

    Danke



  3. #23
    ZVS-Hoffende
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    Nach der Formulierung in der Zulassungsordnung werden die Leute für das AWG über die "Zulassungsnote" ausgewählt. Also ja.

    "Bei der Auswahl der Teil-nehmer / Teilnehmerinnen für die Auswahlgespräche werden diejenigen Bewerber / Bewer-berinnen entsprechend der Reihung nach Satz 1 berücksichtigt, die nicht bereits nach Satz 1 einen Studienplatz erhalten und..."

    "Bei der Reihung der Bewerber / der Bewerberinnen, die an den Auswahlgesprächen teilgenommen haben, geht die für das Auswahlgespräch vergebene Zulassungsnote mit einer Gewichtung von 49 % und der Grad der Qualifikation mit einer Gewichtung von 51 % in die Entscheidung ein"

    Quellen: https://www.uni-rostock.de/fileadmin...zin-050308.pdf
    Geändert von chey (30.06.2010 um 20:58 Uhr)

    Wer in den Fußstapfen eines anderen wandelt, hinterläßt keine eigenen Spuren. (Wilhelm Busch)



  4. #24
    Registrierter Benutzer Avatar von Hubert Cumberdale
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    Also hätte man letztes jahr mit 1,x im Abi eine 1 oder 2 im AWG schaffen müssen, um am Ende noch auf 2,0 zu kommen. Stimmt meine Rechnung???



  5. #25
    ZVS-Hoffende
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    Hm, habe Deine Frage scheinbar falsch verstanden gehabt, ich dachte du meinst, ob die Leute eingeladen werden, nach der Reihung mit der "Zulassungsnote".

    Also du willst wissen, ob die 2,0 "Zulassungsnote" auch für die Rechnung AWG+DN gilt? Keine Ahnung...sollte aber eigentlich der Fall sein, da ja beide Verfahren zum AdH der Hochschule gehört....

    Bei der Berechnung bin ich auf 2.104 gekommen (für das AWG bei 1.9 DN also letze 1,x Note), aber keine Gewähr ;)

    Wie hast du den Absatz zum NRV verstanden?
    AWG Leuten bringt das AWG im NRV genau Null?

    "Sollten im Nachrückverfahren mehr Studienplätze zu vergeben sein, als geeignete Bewerber / Bewerberinnen bei den Auswahlgesprächen ausgewählt wurden, wird die Vergabe der freien Studienplätze nach der gemäß Ziffer II maßgeblichen Rangliste fortgesetzt."
    Quelle :https://www.uni-rostock.de/fileadmin...zin-050308.pdf



    So ganz generell ist die AdH-Wissenschaft recht lustig ;P
    Geändert von chey (30.06.2010 um 21:03 Uhr)

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