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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Adrenalinjunkie! Avatar von Sushiman
    Mitglied seit
    15.10.2004
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    Nie wieder Physikum! Jetzt nur noch Party ;)
    Beiträge
    649

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    Hallo Leute,
    ich hab mal ne Frage die mich mal interessieren würde: Darf ich als jung approbierter Arzt Privatpatienten behandeln?

    Ich mein, zu einem Arzt kommen ja haufenweise Leute die immer mal hier und da was wissen wollen (Kumpels usw.). Kann man denen denn nicht einfach ne Rechnung schreiben wenn man Sie untersucht und behandelt hat?
    ("Ibuprofen etc").

    Ich mein, man nimmt sich doch immer Zeit und Mühe für Angehörige. Und den meisten isses eh egal, wenn Sie ne Privatrechnung an Ihre Krankenkasse abgeben?!

    Das sind eigentlich alles Interessensfragen, jeder Hansel glaubt ja, man können den "Kumpel" der Arzt ist mal "umsonst" fragen weil dann spar ich mi das warten im Wartezimmer usw.

    Um KAssenpatienten geht es hier mal nicht, denn dass das bei denen nicht geht, weiss ich.

    Grüsse!
    Blue skies.............



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.375
    Naja, wenn du Kumpels und Nachbarn oder was auch immer (Ausnahme: Familienangehörige) untersuchst und gar ein Rezept ausstellst, dann MUSST du sogar genau genommen eine Rechnung stellen...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
    Ort
    Hauptstadt des Nebelreichs
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Man sollte aber auch die steuerlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen bedenken, wenn man sowas macht.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  4. #4
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.485
    Man sollte aber auch die steuerlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen bedenken, wenn man sowas macht.
    Selbst wenn die Angehörigen bei einem Fehler oder Problem nicht klagen, spätestens die Rententräger oder die Krankenkasse können Dir eine Klage anhängen oder Regress fordern.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
    Mitglied seit
    02.04.2003
    Ort
    Mørvig
    Semester:
    CEA
    Beiträge
    8.711

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    Um praktizieren zu dürfen, muss man bei der Landesärztekammer eine Privatpraxis anmelden. Mit allen Konsequenzen (Finanzamt, Haftungsrecht, usw.). Selbst das Ausstellen von Privatrezepten an Verwandte wird in der Rechtsprechung kritisch gesehen. Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ob eine Abrechnung von Privatpatienten so "nebenbei" möglich ist, wage ich zu bezweifeln.



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