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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Platin Mitglied
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    und in welche Gruppe wird dann ein FA, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt wird, eingestuft ?
    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Eine Freundin hat Ende 2004 ihre FA-WB in einer Uniklinik angefangen, war dort die ersten drei Jahre jedoch als wissenschaftliche Mitarbeiterin eingestellt. Das bedeutete für sie mehrere 100€ brutto weniger. Als sich nach drei Jahren endlich einen Ärztevertrag dort aschließen konnte, wurde sie dann auch noch frecherweise ins erste Jahr eingestuft, weil sie ja vorher nicht ärztlich tätig gewesen sei



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Ich denke Arzt 13, Facharzt 14 (in Anlehnung an die BAT-Vergütungsverordnung).



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Wie andere schon geschrieben haben sagt der Terminus "wissenschaftlicher Mitarbeiter" nichts über deine Bezahlung aus. Es geht hier wirklich nur darum, dass der Vertrag dann befristet sein darf und du kein Anrecht auf einen vollen Weiterbildungsvertrag (i.d.R. 5 Jahre) hast.

    Ob du nach TV-Ä oder TV-L bezahlt wirst findest du im Bewerbungsgespräch heraus, wenn es nicht schon in der Stellenanzeige steht. Gerne werden mit Forschungsmitteln der DFG Ärzte auf billigere TV-L Stellen gesetzt (was eigentlich nicht zulässig ist, dann machst du nämlich >50%-100% Forschung und dann darf dir auch nur der klinische Teil als Weiterbildungszeit angerechnet werden - alles aber nur trockene Theorie, in der Realität läuft vieles anders). Wie Muriel schon gesagt hat macht das gehaltsmäßig einiges aus und auch die Einstufung in TV-Ä ist deutlich ungünstiger wenn du dann wechselst. Außerdem ist es eine Frechheit, da die DFG bei Ärzte auch bereit ist nach TV-Ä zu bezahlen.



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  4. #9
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Ich denke Arzt 13, Facharzt 14 (in Anlehnung an die BAT-Vergütungsverordnung).
    Danke Super-Sonic ..

    kannst Du mir das mal verlinken?

    TV-Ä ....

    Grüße

    pieks



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  5. #10
    Platin Mitglied
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    Hi Firebird,

    ich werde nach TV-Ä bezahlt .. aber befristet für - erstmal 2/3 - der Zeit der Subspezialisierung bzw. Schwerpunktbezeichnung eingestellt

    Gruß pieks

    Grüße
    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Wie andere schon geschrieben haben sagt der Terminus "wissenschaftlicher Mitarbeiter" nichts über deine Bezahlung aus. Es geht hier wirklich nur darum, dass der Vertrag dann befristet sein darf und du kein Anrecht auf einen vollen Weiterbildungsvertrag (i.d.R. 5 Jahre) hast.

    Ob du nach TV-Ä oder TV-L bezahlt wirst findest du im Bewerbungsgespräch heraus, wenn es nicht schon in der Stellenanzeige steht. Gerne werden mit Forschungsmitteln der DFG Ärzte auf billigere TV-L Stellen gesetzt (was eigentlich nicht zulässig ist, dann machst du nämlich >50%-100% Forschung und dann darf dir auch nur der klinische Teil als Weiterbildungszeit angerechnet werden - alles aber nur trockene Theorie, in der Realität läuft vieles anders). Wie Muriel schon gesagt hat macht das gehaltsmäßig einiges aus und auch die Einstufung in TV-Ä ist deutlich ungünstiger wenn du dann wechselst. Außerdem ist es eine Frechheit, da die DFG bei Ärzte auch bereit ist nach TV-Ä zu bezahlen.



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