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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebes Forum,vielleicht har ja jemand eine entscheidende Idee für mich.Stehe kurz vor dem Facharzt,Chef mag mich nicht und hat mir nun im Facharztzeugnis die Bemerkung der "uneingeschränkten Eignung" verweigert.Echte Gründe gibt es dafür nicht,meine Arbeit ist weder Fehler-noch mangelhaft..Meist arbeite ich für die oft fehlenden Kollegen mit.
    Der Marburger Bund meinte,es gibt auf das "uneingeschränkt" keinen Rechtsanspruch.
    Aber welchen Sinn hat das ganze dann?Und hat jemand Ahnung,ob es sich auf meine Prüfung auswirken wird
    Besten Dank für alle Antworten
    Liebe Grüsse doktor7382



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  2. #2
    endlich fertig! Avatar von lala
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    Also ich hab diese Bemerkung im FA-Zeugnis nicht, kenne sie auch von Zeugnissen anderer Kollegen gar nicht (hab sie daher auch nicht vermisst) - Prüfung hat wunderbar geklappt und spätere Stellensuchen damit sowieso...

    Wenn Du nicht auf den Ex-Chef angewiesen bist weil Du die Super-Uni-Karriere machen willst oder auf bestimmte OA-oder CA-Stelle aus bist, ist dein Zeugnis sowieso relativ belanglos bei der heutigen Stellensituation....



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  3. #3
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    Danke für deine Antwort,ich bin indessen schon etwas Paranoia wegen dem Chef,alle anderen habens im Zeugnis,nur ich nicht.....



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