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Liebes Forum,vielleicht har ja jemand eine entscheidende Idee für mich.Stehe kurz vor dem Facharzt,Chef mag mich nicht und hat mir nun im Facharztzeugnis die Bemerkung der "uneingeschränkten Eignung" verweigert.Echte Gründe gibt es dafür nicht,meine Arbeit ist weder Fehler-noch mangelhaft..Meist arbeite ich für die oft fehlenden Kollegen mit.
Der Marburger Bund meinte,es gibt auf das "uneingeschränkt" keinen Rechtsanspruch.
Aber welchen Sinn hat das ganze dann?Und hat jemand Ahnung,ob es sich auf meine Prüfung auswirken wird
Besten Dank für alle Antworten
Liebe Grüsse doktor7382