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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    16.04.2008
    Ort
    Bonn
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    done
    Beiträge
    338

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    Der Patient ist Deutscher, selbstständig, nicht versicherung und hat wahrscheinlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
    Dass die Kosten eingeklagt/gepfändet werden können, ist klar.
    Die konkrete Frage war nur: von wem? Sprich, könnte es den Kindern passieren, dass sie dafür rangezogen werden?



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  2. #7
    LA Avatar von alex1
    Mitglied seit
    11.03.2002
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    DE->CH
    Semester:
    "Just treat!"
    Beiträge
    724
    Zitat Zitat von MediHH Beitrag anzeigen
    Anders ist es bei Pat. die beispielsweise aus dem Ausland kommen und dort gar nicht oder nur teilweise krankenversichert sind. Da wird es wohl auf einen Rechtssteit hinauslaufen.
    EU-Bürger haben Anspruch auf Erstattung der Arztkosten, die im EU-Ausland entstehen, zumindest zu einem gewissen Ausmass.
    In God we trust, all others must have data.



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  3. #8
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
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    Ober-Unarzt
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    23.485
    Auf welcher Basis sollten die Kinder herangezogen werden?
    Wenn die Person mündiger Bürger ist, dann ist sie selber verantwortlich für die Rechnungskosten.

    Sollte die Person mit noch offenen Rechnungen versterben, gehören diese Rechnungen mit zur "Erbmasse" und können dann auch die Kinder "übergehen", wenn sie das Erbe akzeptieren.

    Aber im Normalfall sind die Kinder nicht verantwortlich, ausser sie bürgen in irgendeiner Form.

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  4. #9
    Platin Mitglied
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    war Freiburg
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    Steuerzahler
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    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    Auf welcher Basis sollten die Kinder herangezogen werden?
    Wenn die Person mündiger Bürger ist, dann ist sie selber verantwortlich für die Rechnungskosten.

    Sollte die Person mit noch offenen Rechnungen versterben, gehören diese Rechnungen mit zur "Erbmasse" und können dann auch die Kinder "übergehen", wenn sie das Erbe akzeptieren.

    Aber im Normalfall sind die Kinder nicht verantwortlich, ausser sie bürgen in irgendeiner Form.
    Kinder können gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein. Falls der Patient insolvent wäre und Sozialhilfe beantragte bzw. das Sozialamt die Rechnungen zahlen sollte, könnte es auf die Kinder zurückgreifen. Hab' aber keine Ahnung, wie das Verfahren wäre.



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  5. #10
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
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    Dafür muss der Betroffene Pflegebedürftig sein, weiterhin müssen die Kosten nicht mehr durch den Betroffenen tragbar sein, d.h. nur weil keine Krankenversicherung vorliegt, sind die Kinder nicht automatisch betroffen.

    Sollte der "Zahlungsunfähige" hingegen ein Pflegefall sein, können die Kosten auch auf die Kinder umgelegt werden im Rahmen der Unterhaltspflicht. Allerdings sind die Kinder in den meisten Fällen bereits schon unterhaltspflichtig für die Eltern und wissen darüber Bescheid.

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