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Der Patient ist Deutscher, selbstständig, nicht versicherung und hat wahrscheinlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Dass die Kosten eingeklagt/gepfändet werden können, ist klar.
Die konkrete Frage war nur: von wem? Sprich, könnte es den Kindern passieren, dass sie dafür rangezogen werden?
Auf welcher Basis sollten die Kinder herangezogen werden?
Wenn die Person mündiger Bürger ist, dann ist sie selber verantwortlich für die Rechnungskosten.
Sollte die Person mit noch offenen Rechnungen versterben, gehören diese Rechnungen mit zur "Erbmasse" und können dann auch die Kinder "übergehen", wenn sie das Erbe akzeptieren.
Aber im Normalfall sind die Kinder nicht verantwortlich, ausser sie bürgen in irgendeiner Form.
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Dafür muss der Betroffene Pflegebedürftig sein, weiterhin müssen die Kosten nicht mehr durch den Betroffenen tragbar sein, d.h. nur weil keine Krankenversicherung vorliegt, sind die Kinder nicht automatisch betroffen.
Sollte der "Zahlungsunfähige" hingegen ein Pflegefall sein, können die Kosten auch auf die Kinder umgelegt werden im Rahmen der Unterhaltspflicht. Allerdings sind die Kinder in den meisten Fällen bereits schon unterhaltspflichtig für die Eltern und wissen darüber Bescheid.
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