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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Also Evil so wie du das jetzt geschrieben hast, verstehe ich dass, ich 3 Jahre in der Klinik machen muss, davon kann ich mir auch ein Jahr Chir. anrechnen lassen. Und müsste da nur noch 2 Jahre in der Inneren verbringen? Stimmt das? Kann ich nicht auch ambulant in andere Bereiche gehen als allgemein? So wie Kinder, HNO, Neuro oder so?



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  2. #7
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Nein, das hast Du falsch verstanden.
    Zitat Zitat von Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
    Weiterbildungszeit:
    60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte ge-mäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

    36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin, davon können bis zu
    -
    12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar sind
    und

    24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
    -
    6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden
    und

    80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Ja dieses tolle Ding habe ich auch schon gefunden. Ich werde daraus aber nicht so schlau. Also 2 Jahre in der Klinik Innere und das dritte Jahr kann man in der Kllinik oder ambulant in einer Praxis machen? Und Chir darf dann nur ambulant sein, damit man es sich anrechnen lassen kann? Und die ambulant hausärztliche Versorgung was die zwei Jahre ambulant beinhaltet, ist dann nur in einer Hausarztpraxis oder gehen da auch andere ambulante Fachbereiche?
    Ich glaube ich ruf da mal bei der Landesärztkammer an. Da muss ich hier nicht weiter dämliche Fragen stellen......



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Moin,

    Du musst nach der aktuell in den meisten Bundesländern gültigen WBO (bei der Allgemeinmedizin hat unsere tolle Standesvertretung es leider in Jahrezehnten bis heute nicht geschafft eine bundeseinheitliche WBO zu schaffen) folgende Teile als fixen Pflichtteil ableisten: 24 Monate Innere Medizin im stationären Bereich und 18-24 Monate im hausärztlichen Bereich (gleichbed. mit Praxis für Allgemeinmed, oder hausärztl. Internist), 12 Monate sind frei struktuirerbar. Wenn Du nur 18 Monate Hausarzt machst, dann musst Du 6 Monate Chirurgie auf die 24 Monate anrechnen lassen (das geht). Es bleiben theoretisch 12 Monate Weiterbildungszeit zur freien Auswahl, die kannst Du machen wo Du willst, die Abschnitte müssen nur mindestens 3 Monate lang sein. Um mal die extremen Beispiele zu nehmen, Du Könntest zB 3 Jahre Innere stationär machen und 2 Jahre Hausarzt (somit kaum Fachwechsel). Das andere Extrem: Du könntest 24 Monate Innere (stationär), 3 Monate HNO, 3 Monate Kinderheilkunde, 3 Monate Neurologie, 3 Monate Anästhesie, 6 Monate Chirurgie und 18 Monate Hausarzt machen. Zwischen diesen beiden Extremen kannst Du Deine Weiterbildung frei strukturieren. Etwas klarer geworden? Bis Du fertig bist wird wahrscheinlich die (gefühlte 1000.) "neue" WBO Allgemeinmedizin in Kraft getreten sein, da der Ärztetag gerade auf ein neues beschlossen hat die WBO zu ändern. Bleibt stark zu hoffen, dass wenigstens diesmal eine bundeseinheitliche Regelung, welche auch mal länger als 2 Jahre Bestand hat, zustande kommt und nicht wieder die "Landesärztekammerprovinzfeudalherren" und die Vertreter der internistischen nund allgemeinmedizinischen Berufsverbände ihren bekloppten Kleinkrieg auf Kosten des Nachwuchses fortführen.
    Geändert von Peter_1 (10.06.2010 um 13:34 Uhr)



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    nochmal als Nachtrag zum Thema WBO:
    Du musst Dich immer nach der WBO richten die gültig ist wenn Du Deine Facharztausbildung beginnst. Sollten sie während Deiner Facharzausbildung die WBO ändern, so kannst Du Dir aussuchen ob Du die Weiterbildung nach der alten oder aber nach der neuen WBO beendest. Änderungen während der FA weiterbildung sind leider wie berichtet bisher in der allgemeinmedizinischen WB sehr häufig. Bis vor kurzem war es da teilweise wirklich schwierig überhaupt einen Durchblick zu behalten, nachdem die WBO x-mal geändert und bis heute nicht bundeseinheitlich umgesetzt wurde.



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